← BZO Liestal · Inhaltsverzeichnis

Art. 36 · Aufhebung Baureglement

BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 21 · Original-PDF

Umgebungsgestaltung 1 Terrainveränderungen haben sich in das Gelände einzufügen. Auffüllungen über 1.50 m Höhe, gemessen vom gewachsenen Boden an der höchsten Stelle der Auffüllung, sind zu terrassieren. Böschungen dürfen, vorbehalten besonderer Terrainverhältnisse, nicht steiler als 2:3 (Höhe zu Breite) sein.

Bewilligungspflicht, Messweise, Höhen, Abstände von Stützmauern und Einfriedigungen s. § 92 RBG 2 Die maximale Höhe von Stützmauern darf 1.50 m, gemessen vom gewachsenen Terrain an der talseitigen Mauerfläche, nicht übersteigen. 3 Bei der Bepflanzung sind einheimische, standortgerechte Baum- und Straucharten vorzuziehen.

Anhang R Pflanzenliste des Stadtbauamtes

Umgebungsplan 4 Soweit es für die Beurteilung von Baugesuchen erforderlich ist, müssen diese einen Umgebungsplan enthalten, mit Angaben über die Höhe des gewachsenen und gestalteten Bodens sowie die Gestaltung und Nutzweise des Umschwungs. Die raumbildenden Gehölze sind eindeutig zu bezeichnen. Bei kleineren Umbauten ohne Veränderung der Umgebungsgestaltung ist kein Umgebungsplan erforderlich. Siehe Erwägungen RRB § 36 Aufhebung Baureglement

Innerhalb des Perimeters des Teilzonenplanes Zentrum wird das Baureglement der Stadt Liestal vom 18. September 1974 aufgehoben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.