Art. 27 · Prägende Geländekanten
BZO Zonenreglement Siedlung Liestal · S. 17 · Original-PDF
1 Die prägenden Geländekanten sind einer Nutzungszone überlagert. Sie gliedern den Siedlungsraum und dienen dem ökologischen Ausgleich und dem Biotopverbund.
27Mutation 40/TZRS/6/1 mit RRB 221 vom 14.02.2006
28Vorbehalten bleiben Schutzmassnahmen des Kantons aufgrund des DHG.
29Vorbehalten bleiben Schutzmassnahmen des Kantons aufgrund des DHG. Jermann Ingenieure + Geometer AG 17/32 2 Die prägenden Geländekanten sind – soweit sie innerhalb der Bauzone liegen – im Rahmen von Gesamtkonzepten wie auch bei Einzelprojekten zu berücksichtigen. Der Gesamteindruck der unterschiedlichen Geländeebenen darf nicht verwischt werden. Dabei gilt es, eine der jeweiligen Situation angepasste Interpretation und Umsetzung zu finden. Diese reicht von der vollständigen Freihaltung bis hin zur urbanen Umsetzung mit architektonischen Mitteln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.