← BZO Lenzburg · Inhaltsverzeichnis
Art. 80
BZO Bau- und Nutzungsordnung Lenzburg · S. 24 · Original-PDF
1Bei der Einzonung von Land in eine Bauzone und gleichgestellten Umzonungen Abgabesatz bei Einzonungen ist eine Mehrwertabgabe von 30 % zu leisten. 47 STADT LENZBURG BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG
7VOLLZUG UND VERFAHREN
8SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.