Art. 17 · Ortsbildschutzzone
BZO Gemeinde Laufen - Zonenreglement Siedlung und Landschaft · S. 13 · Original-PDF
1 Die Ortsbildschutzzone ist einer Grundnutzungszone überlagert. 2 In der Ortsbildschutzzone haben Bauten und Anlagen in Architektur und Aussenraumgestaltung der besonderen städtebaulichen Situation (insbesondere dem Übergangsbereich zu den geschützten Ortsteilen Altstadt und Vorstadt) Rechnung zu tragen. 3 Die Überbauungen und die dazugehörigen Aussenräume müssen als städtebauliche Einheit gestaltet werden. An Architektur, Aussenraumgestaltung, Materialien und Farben werden hohe ästhetische Ansprüche gestellt.
–12 - 4 Elemente der Aussenraumgestaltung wie Einfriedungen, Stützmauern, Parkplätze, Beläge und dergleichen sind bewilligungspflichtig. 5 Der Gemeinderat ist befugt zur architektonischen, aussenraumgestalterischen und städtebaulichen Beurteilung von Baugesuchen unabhängige Experten beizuziehen. 2. Erschliessungsplanung Hinweis auf RBG I RBV RBG RBV
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.