Art. 43 · Kernzone K3
BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 16 · Original-PDF
1Die Kernzone dient der Erhaltung und Erneuerung des Ortskerns von Lauerz. Neben Wohn- und landwirtschaftlichen Bauten sind nur mässig störende Betriebe zugelassen.
2Die bauliche Eigenart des Dorfbildes ist zu wahren. Satteldächer sind nur in ortsüblicher Art zulässig. Störende Materialien und Farben sind zu vermeiden.
3Es sind höchstens 3 Vollgeschosse zulässig.
4Der Gemeinderat kann innerhalb der Kernzone im Ausnahmefall Grenzabstände bis 0.50 m gestatten oder die geschlossene Bauweise zulassen. Für die Kernzone gilt keine Überbauungsziffer.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.