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Art. 1 · Zweck

BZO Baureglement Gemeinde Lauerz · S. 5 · Original-PDF

Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken: a) eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes und schützenswerter Gebiete;

b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde; c) die Wahrung und Förderung der Eigenart des Ortsund Landschaftsbildes;

d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen; e) die Erhaltung und Förderung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Lebensräume.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.