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Art. 17 · Lärmschutz

BZO Baureglement Langnau im Emmental · S. 42 · Original-PDF

Bei Bebauungen auf der Parzelle Nr. 495 muss bei sämtlichen lärmempfindlichen Räumen mindestens ein Fenster, das geöffnet werden kann, in der lärmabgewandten Fassade vorgesehen werden .

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.