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Art. 68 · An- und Nebenbauten

BZO Baureglement Langenthal · S. 9 · Original-PDF

31 3. In-Kraft-Treten; Aufhebung bestehender Vorschriften 31 Bescheinigung 32 Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR): 32 Inkraftsetzung 32 Anhang I 33

a)Zonen für öffentliche Nutzungen 33

b)Zonen für Sport und Freizeitanlagen 45 Anhang II 46 Verzeichnis der rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Planunterlagen 46 Anhang III 51 Strukturmerkmale der Kernzone (Art. 43) 51 Anhang IV 65 Strukturmerkmale der Siedlungsbereiche mit Quartiererhaltung (Art. 54) 65 Anhang V 92 Strassenverzeichnis (Art. 14) 92 7 Baureglement

5.1 R Anhang VI (graphische Darstellungen) 94 I. Bauabstände vom öffentlichen Verkehrsraum (Art. 14) 94 II. Grenz- und Gebäudeabstände 95 III. Gebäudelänge (Art. 33) 97 IV. Gebäudehöhe 98 V. Firsthöhe, Gebäudeprofil (Art. 23) 101 Anhang VII 103 Liste der Naturobjekte 103 Beilage 109 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 1911 (Fassung vom 7. Juni 1970) 109 Stichwortverzeichnis 113 8 Baureglement

5.1 R Abkürzungen A Arbeitszone Abs. Absatz Art. Artikel AZ Ausnützungsziffer BauG Baugesetz BauV Bauverordnung BD Baudirektion BewD Dekret über das Baubewilligungsverfahren EG Einführungsgesetz EG ZGB Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch ES Empfindlichkeitsstufe FH Firsthöhe G Geschoss GA Gebäudeabstand GBR Gemeindebaureglement GG Gemeindegesetz gGA grosser Grenzabstand GH Gebäudehöhe GL Gebäudelänge K Kernzone kGA kleiner Grenzabstand KoG Koordinationsgesetz LS Lärmempfindlichkeitsstufe LSV Eidgenössische Lärmschutzverordnung MZ Mischzone NBR Dekret über das Normalbaureglement OK Oberkant RPG Eidg. Raumplanungsgesetz RRB Regierungsratsbeschluss SBG Gesetz über Bau und Unterhalt der Strassen 9 Baureglement

5.1 R ÜO Überbauungsordnung vgl. vergleiche W Wohnzone z.B. zum Beispiel ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZöN Zone für öffentliche Nutzungen ZPP Zone mit Planungspflicht ZSF Zone für Sport und Freizeitanlagen 10 Baureglement 5.1 R BAUREGLEMENT A) Allgemeines Art. 68

1Der Gemeinderat setzt die baurechtliche Grundordnung nach der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung in Kraft. 3. In-Kraft-Treten; Aufhebung bestehender Vorschriften

2Mit dem In-Kraft-Treten der baurechtlichen Grundordnung werden das Baureglement mit Ausnahme von Art. 46a und der Zonenplan vom 17. Oktober 1985 und alle in der Zwischenzeit beschlossenen Änderungen aufgehoben. Langenthal, 8./15. September 2003

IM NAMEN DES STADTRATES

Der Präsident:

sig. Beat Sterchi

Der Stadtschreiber:

sig. Daniel Steiner 31 Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 1 Anhang I ES baupol. Masse

bestehend: schützenswert

III

bestehend: schützenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: schützenswert

bestehend: schützenswert 33 Zonen für öffentliche Nutzungen (Art. 50) K = Kirche Zonen für Sport und Freizeitanlagen (Art. 51) V = Verwaltung Detailbestimmungen für die einzelnen Flächen B = Bildung

S = Soziales

F = Freizeit / Sport ES = Lärmempfindlichkeitsstufe

a)Zonen für öffentliche Nutzungen

Bezeichnung K 1 Kirche/ Friedhof

–Reformierte Kirche (Geissbergweg 3)

–Pfarrhaus (Geissbergweg 6)

–Kirchgemeindehaus (Melchnaustr. 9)

–Krematorium (Geissbergweg 29)

–Ehemaliges Waschhaus (Melchnaustr. 11) Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Soldatendenkmal

bestehend: schützenswert

–Urnenwände

bestehend

–Friedhof Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 2 ES baupol. Masse GA: 2.00 m GH: 5.00 m Erweiterungen möglich mit Rücksicht auf bestehende Bausubstanz. Beizug Kant. Denkmalpflege

bestehend: schützenswert

III III

bestehend Erweiterungen möglich GA: 2.00 m GH: 5.00 m

bestehend Bauliche Erweiterungen und Anpassungen i.S. der Mischzone GA: 2.00 m GH: 10.00m III

III polyvalente Nutzung bestehend: erhaltenswert Lager/Depot bestehend: erhaltenswert

Bezeichnung K 2 Kirche Röm.-Kath. Kirche, mit Glockenturm und Pfarrhaus K 3 Kirchgemeindehaus Röm.-Kath. Kirchgemeindehaus K 4 Kirchliches Zentrum Reformiertes Pfarreizentrum mit Glockenturm Markthalle V 1 Markthallenareal / Feuerwehr

–Kontrollgebäude mit Waage (Herzogstrasse 4) 34 Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

Erweiterung Bestehende Nutzungen erhalten

–Reithalle

bestehend

Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 3 ES baupol. Masse Museum/ Übungslokal bestehend: schützenswert

bestehend bestehend

bestehend: erhaltenswert

bestehend: schützenswert GA: 2.00 m GH: 5.00 m IV

bestehend GA: 2.00 m oder ½ GH Arbeitszone 35

Bezeichnung

–Altes Feuerwehrmagazin

–Truppenunterkunft/ Feuerwehr

–Ehemalige Suppenanstalt (Herzogstrasse 6)

–Kindergarten Winkel (Farbgasse 29A) V 2 Werkhof

–Werkhof Stadtbauamt Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Alter Werkhof

–Parkplätze polyvalente Nutzung (Rummelplatz)

Evt. Erweiterungen, Einpassung in Umgebung. Beizug Kant. Denkmalpflege

Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 4 ES baupol. Masse

bestehend Anpassungen i.S. Mischzone MZ 3 III

bestehend

III III

bestehend GA: 2.00 m oder ½ GH Erweiterungen bestehend GA: 2.00 m III III III

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m

III III

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m

Bezeichnung V 3 Industrielle Betriebe

–Verwaltungs- und Werkstattgebäude V 4 Verwaltung

–Verwaltungszentrum V 6 Zeughaus

–Eidgenössiches Zeughaus V 7 Technische Anlagen

–Technische Anlagen der Energieund Gasversorgung V 9 Trafostation / Feuerwehr

–Trafostation und Gerätemagazin V 12 Technische

–SchmutzwasserAnlagen pumpwerk und Trafostation 36 Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

Heute künftig Besonderes V 8 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m V 10 Feuerwehr

–Gerätemagazin

bestehend: erhaltenswert V 11 Trafostation

bestehend

III Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 5 ES baupol. Masse

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m III III

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m III

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m III III II

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m 37

Bezeichnung V 13 Lager

–Lagerplatz für Städtischen Werkhof und Feuerwehr

–öffentlicher Schutzraum V 14 Technische

–Druckreduzier- und Anlagen Messstation Gasversorgung

–Trafostation

–Stufenpumpwerk

V 15 Trafostation - Trafostation
- Öff. WC-Anlage
V 18 Technische

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

–Trafostation

–ReststoffsammelAnlagen stelle

–Öff. WC-Anlage Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

Heute künftig Besonderes V 16 WC-Anlage

–Öff. WC-Anlage

bestehend GA: 2.00 m GH: 3.00 m V 17 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 6

Bezeichnung Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung ES

heute künftig Besonderes baupol. Masse V 19 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m IV II V 20 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m V 21 Technische

–Trafostation

–Reststoffsammel-

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m II Anlage stelle V 22 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m II III V 23 Werkhof

–Werkhof Forstdienst bestehend GA:½ H GH: 12.00 m GL: 30.00 m II V 24 Trafostation

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m 38 Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 7 ES baupol. Masse

bestehend Wohnzone W2 II II

bestehend GA: 2.00 m / ½ GH GH: 10.00 m

bestehend: schützenswert

II

bestehend: erhaltenswert

bestehend: schützenswert bestehend: schützenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert 39

Bezeichnung B 1 Kindergarten

–Kindergarten "Geissberg" B 2 Schulanlage - Schulanlage Elzmatte mit Turnhalle und Zivilschutzanlage B 3 Schulanlage Schulanlage Kreuzfeld bestehend aus:

–Kaufmännische Berufsschule mit Turnhallen III/IV (Talstr. 28/ Schulhausstr. 13)

–Sekundarschulhaus (Schulhausstr. 19)

–Primarschulhaus III (Krippenstr. 15)

–Primarschulhaus II (Krippenstr. 17)

–Turnhalle I (Krippenstr. 19)

–Krippengebäude (Krippenstr. 23)

–Hauswirtschaftsschule/Hort (Turnhallenstr.18) Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 8 ES baupol. Masse

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend GA: 2.00 m / ½ GH GH: 12.00 m Beizug Kant. Denkmalpflege Innenliegende Grünfläche vollständig erhalten II GA: 2.00 m GH: 5.00 m

bestehend: erhaltenswert

III

bestehend: schützenswert

Bezeichnung

–Primarschulhaus I (Turnhallenstr. 20)

–Bibliothek und Musikschule (Turnhallenstr. 22)

–Pavillons (Turnhallenstr. 18A, B und C)

–Spielwiese, Kniematte B 4 Kindergarten

–Kindergarten "Oberfeld" (Oberfeldstrasse 2) B 5 Theater

–Theatergebäude öffentliche Parkplätze 40 Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Turnplatz

Turnund Rasenspielplatz frei von Bauten

Für alle: Erweiterungen möglich Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 9 ES baupol. Masse

bestehend GA: 2.00 m GH: 5.00 m II bestehend II

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert

bestehend: erhaltenswert 41

Bezeichnung B 6 Kindergarten Kindergärten I + II "Bäregg" (Falkenstr. 2 und 2A) B 7 Schulanlage Schulanlage "Hard" bestehend aus:

–Primarschulhaus Hard mit Turnhalle und Zivilschutzanlage

–Spezialtrakt zu Gymnasium (Weststr. 17)

–Aulagebäude von Gymnasium und Seminar mit Abwartwohnung (Weststrasse 19)

–Seminargebäude (Weststrasse 21)

–Gymnasiumsgebäude (Weststrasse 23)

–Gewächshaus/Labor (Weststr. 25)

–Abwartwohnung (Weststrasse 27)

–Zwei Turnhallen (Weststr. 29 und 31) Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Pavillon

bestehend Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 10 ES baupol. Masse

bestehend Beizug Kant. Denkmalpflege; Neubauten nur nach Vorlage Gesamtkonzept

bestehend

II

II Bildungseinrichtungen bestehend, resp. Abbruch und Ersatz

bestehend: schützenswert

bestehend: schützenswert

bestehend: erhaltenswert

Bezeichnung

–Reserveparkierung (Burrigrube) B 8 Gewerbeschule

–Gewerblich-industrielle Berufsschule mit Mensa/Aula Weststrasse 24)

–Zwei Abwartwohnungen (Weststr. 22) B 9 Kindergarten B 10 Waldhof

–Mehrzweckgebäude (Waldhof 2A)

–Schulgebäude (Waldhof 2)

–Lehrer- und Verwaltungsgebäude (Waldhof 3)

–Schulhaus Landund Hauswirtschaft (Waldhof 1) 42 Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Pfadiheim

bestehend

–Verkehrsgarten

bestehend

Für alle: Erweiterungen möglich.

–Kindergarten "Klus" bestehend

II Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 11 ES baupol. Masse

bestehend Gestaltung: Anordnung der Bauten, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht. Beizug Kant. Denkmalpflege. II

bestehend Baulinienplan Nr.006 "Spitalareal mit Sonderbauvorschriften" vom 21.12. 1965 bestehend: schützenswert

bestehend

II

bestehend GA: 2.00 m /½ GH GH: 10.00 m

II 43

Bezeichnung

–Oberirdische Parkplätze S 1 Spital

–Spitalbauten

–Schwesternhaus S 2 Altersheim

–Alterszentrum "Haslibrunnen" S 3 Kinderheim

–Kinderheim "Schoren" mit Velo- und Materialgebäude Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

Für alle: Erweiterungen möglich. Ergänzungsbauten für schulische Nutzung

–Heimleiterwohnung bestehend

–Kinderspielplätze

Bauliche Anpassungen i.S. der Mischzone Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 12 ES baupol. Masse

II + III siehe ÜO Nr. 9 "Ringstrasse", 1. Teil

bestehend Bauliche Erweiterungen in der Art der bestehenden Bauten

bestehend

II

bestehend

III

bestehend

III

bestehend W2A

bestehend

III III

bestehend Ergänzungen möglich GH: 2.00 m GH: 5.00 m

bestehend keine Bauten III

Bezeichnung S 4 Altersheim

–Alterswohnheim "Lindenhof" mit Annexbauten S 5 Altersheim

–Alterssiedlung "Bäregg" F 1 Parkplatz

–Autoabstellplatz für Schwimmbad F 2 Sporthalle

–Dreifachsporthalle "Hard" mit Zivilschutzanlage

–Notwohnung (Weissensteinstr. 40) F 3 Sportplatz

–Sportanlage

–Schrebergärten

–Parkierungsanlage F 4 Stadion

–KUSPO Langenthal Kurs- und Sportzentrum für Leichtathletik und Rasenspiele F 5 Sportplatz

–Extensiver Rasensport

–Hornusserfeld 44 Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Rasensportplätze Baureglement

5.1 R Anhang I / Seite 13 ES baupol. Masse III GA: 2.00 m GH: 3.00 m III GA 2.00 m GH: 3.00 m

bestehend

III 45

b)Zonen für Sport und Freizeitanlagen

Bezeichnung Z 1 Kleintierzucht-Anlage "Dennli" Z 2 Sportund Freizeitanlage "Oberi Matte" Z 3 Fussballplatz "Rankmatte"

–Fussballanlage mit Tribüne, Garderobe, Klublokal mit Trainingsfeld Zweckbestimmung

Grundzüge der Überbauung und Gestaltung

heute künftig Besonderes

–Kleintierstallungen

Kleintierställe und Geräteräume Gemeinschaftseinrichtungen

–Hornussen

Gerätemagazin Baureglement

5.1 R Anhang II / Seite 1 Anhang II Verzeichnis der rechtskräftigen öffentlich-rechtlichen Planunterlagen1 (Art. 1 und Art. 48) (Stand Juli 2003) A: Nach dem altem Baugesetz (vor 1985) 1. Bereich Siedlung Bezeichnung Inhalte Bemerkungen Baulinienplan Nr. 002 mit Sonderbauvorschriften über das Gebiet zwischen Langeten - Brunnbach - Grenze Lotzwil - Lotzwilstrasse Genehmigung: RRB 12.03.1963  Grundnutzung Wohnen (2G - 4G)  baupolizeiliche Vorschriften  Gestaltung  Teilweise aufgehoben durch ÜO Nr. 4  Teilbereich W2 gem. Zonenplan nach Grundordnung dargestellt  Perimeter ist teilweise im Zonenplan dargestellt Baulinien- und Bebauungsplan Nr. 003 mit Sonderbauvorschriften über das Gebiet Waldhofstrasse Genehmigung: RRB 26. 05.1964  Wohnzone W4 mit abgestufter Überbauung (1G- 13G)  baupolizeiliche Vorschriften  Gestaltung  Grundnutzung W4 nur in Vorschriften  Perimeter, ohne Strassen, ist im Zonenplan dargestellt Baulinienplan Nr. 006 mit Sonderbauvorschriften über das Gebiet des Bezirksspitals Langenthal Genehmigung: RRB 21.12.1965  Zone für öffentliche Nutzung  baupolizeiliche Vorschriften  Nur die Grundnutzung ZöN  Perimeter ist im Zonenplan dargestellt Bebauungsplan Nr. 008 mit Sonderbauvorschriften für die Überbauung der Parzelle Nr. 567 an der Bützbergstrasse Genehmigung: RRB 09.06.1967  Differenzierte Gebäudehöhe (3G + 19G) Achtung: Keine Nutzung in Vorschriften definiert.  Grundnutzung ist zwar Wohnen, aber nicht definiert  Perimeter ist im Zonenplan dargestellt

1Fehlende Nummern entfallen 46 Baureglement

5.1 R Anhang II / Seite 2 Bezeichnung Inhalte Bemerkungen Bebauungsplan mit Sonderbauvorschriften Nr. 01 Haldenstrasse Genehmigung: RRB 18.07.1969  Differenzierte Gebäudehöhen bis 10G  Wohnnutzung / Atriumhäuser Alterswohnheim  Gestaltung Grundnutzung Wohnen, mit differenz. Geschossen Perimeter ist im Zonenplan dargestellt Überbauungsplan Nr. 105 mit Sonderbauvorschriften "Steiachermatte" Genehmigung: BD 26.11.1982  Differenzierte Nutzung Wohnzone W3, Wohnund Gewerbezone 3-geschossig, Gewerbezone, Industriezone, Grünfläche Zonen sind im Zonenplan eingetragen Perimeter der Arbeitszone, ohne Strassen, ist im Zonenplan dargestellt 2. Baulinien- und Strassenpläne Bezeichnung Genehmigungsinstanz Baulinienplan Nr. 005 Unterführung Bützbergstrasse RRB vom 18.05.1965 Baulinienplan Nr. 009 Unterführung Aarwangenstrasse RRB vom 17.05.1967 Baulinienplan Nr. 010 Kühlhausstrasse mit Sonderbauvorschriften RRB vom 08.05.1968 Baulinienplan Nr. 012 Aarwangenstrasse RRB vom 19.11.1968 Baulinienplan Nr. 013 Herzogstrasse BD vom 10.06.1971 Strassenplan Nr. 100 Melchnaustrasse RRB vom 14.08.1970 Strassenplan Nr. 107 Dorfgasse BD vom 04.05.1977 Strassenplan Nr. 112 Industrieplatz BD vom 21.02.1978 47 Baureglement

5.1 R Anhang II / Seite 3 B: Überbauungsordnungen nach BauG 85 (Stand Juli 2003) ÜO-Nr. Titel Genehmigung BD/AGR Nutzung, rechtliche Regelungen

1"Hard" 17.06.1997 AGR 04.03.2003 AGR Überbauungskonzept nach Wettbewerb, grösstenteils reine Wohnzone, längs Schwingfestweg Läden und Dienstleistungen, längs Hasenmattstrasse Dienstleistungsanteil Festlegung von Basis- und Detailerschliessungsanlagen

2"Brauihof" 02.03.1990 BD 30.08.1993 BD 17.01.1996 AGR 31.01.1997 AGR Wohnen, Läden, Dienstleistungen Innerstädtischer Bereich mit schützenswerter Bausubstanz im Perimeter Festlegung von Basiserschliessungsanlagen

3"Allmen Süd", Detailerschliessung 13.04.1988 BD Reine Detailerschliessungsanlage

4"Lotzwilstrasse" 17.01.1996 AGR Reine Wohnzone, festgelegtes Siedlungskonzept am Stadtrand Festlegung von Detailerschliessungsanlagen / definierter Lärmschutz

5"Zentrumsüberbauung Marktgasse" 14.02.1990 BD 26.10.1998 AGR Wohnen, Läden, Dienstleistung Innerstädtischer Bereich mit erhaltenswerter Bausubstanz im Perimeter

7"Dreifachturnhalle Kreuzfeld" 06.05.1992 BD Sportanlage Grundsätze der Überbauung und Gestaltung

8"Wolfhusenfeld" 15.10.1996 AGR Industriezone Planwerk verbunden mit Baulandumlegung, Verlegung der Gemeindegrenzen, Zonenplanänderung, Verlegung des Hopferenbaches, Festlegung der Detailerschliessungsanlagen

9"Schwimmbad" 19.12.1991/ 22.10.1992 BD Sport- und Freizeitbad Grundsätze der Überbauung und Gestaltung

10"Rankmatte" 10.11.1993 BD 15.07.1996 AGR Wohnzone mit Teil Mischzone längs Murgenthalstrasse. Basiert auf ZPP gemäss Art. 93/94 BauG (Gemeindebeschluss: 4. Juni 1989) Rahmenbedingugnen gemäss Art. 46a (altes GBR)

11"Dreilinden" 19.01.1994 AGR Hotel und Sportanlage Grundsätze der Überbauung und Gestaltung 48 Baureglement

5.1 R Anhang II / Seite 4 ÜO-Nr. Titel Genehmigung BD/AGR Nutzung, rechtliche Regelungen

12"Talstrasse" 10.08.1994 AGR Strassenplan für Basiserschliessungsanlage

13"BützbergstrasseBahnhofstrasse" 10.08.1994 AGR Strassenplan für Basiserschliessungsanlage

14"Wuhr" 10.02.1995 AGR 17.07.1997 AGR Siedlungs- und Erschliessungskonzept nach Wettbewerb Kernbereich / Wohnzonen Festlegung von Basis- und Detailerschliessungsanlagen, Parkierungsanlage

15"Untere Marktgasse" 03.03.1997 AGR Kernbereich, Läden, Gewerbe, Dienstleistung, Wohnen Festlegen der Basis- und Detailerschliessungsanlagen

17"Oberi Matte" 20.05.1996 AGR 10.04.2002 AGR 06.03.2003 AGR Reine Wohnzone, Siedlungskonzept in heiklem Gebiet Festlegung von Basis- und Detailerschliessungsanlagen, schützenswerte bestehende Bausubstanz im Perimeter

18"Ulmenhof" 11.06.1992 BD Mischzone, Festlegung Siedlungskonzept und baupolizeiliche Vorschriften

20"MigrosAreal Rankmatte" 04.04.1996 AGR 10.07.1998 AGR 29.03.1999 AGR M-Parc mit Festlegungen für bestehende, teilweise schützenswerte Bauten und Anlagen Festlegung der Basis- und Detailerschliessungsanlagen und Parkierung

23"Kunsteisbahn und Curlinganlage" 30.04.1997 AGR Sportanlagen Festlegung der Grundsätze für die Überbauung und Gestaltung

24"Entwidmungsverfahren für die Wiesenstrasse" 23.08.2000 AGR Strassenplan Aufhebung eines Teils einer Basiserschliessungsstrasse

25"Fussgängerzone Marktgasse/Parkierung Sagibach" 23.05.2000 AGR Gestaltungsgrundsätze für den Strassenraum der Marktgasse Grundlage für die Überbauung und insbesondere die Gestaltung der Parkierungsanlage im Sagibachareal 49 Baureglement

5.1 R Anhang II / Seite 5 ÜO-Nr. Titel Genehmigung BD/AGR Nutzung, rechtliche Regelungen

26"Rindermatte" in Vorbereitung Reine Wohnzone Festlegung von Detailerschliessungsanlagen/ Lärmschutz

27"Bützbergstrasse" (Dreilinden bis Ringstrasse) 12.10.1998 AGR Strassenplan für Basiserschliessungsanlage nach Gestaltungskonzept Aufstufung Empfindlichkeitsstufen

28"Spitalplatz" 17.08.1999 AGR Kernbereich, Läden, Gewerbe, Dienstleistung, Wohnen Festlegung von Basiserschliessungsanlagen

29"Ringstrasse" (Bützbergstrasse bis Schorenstrasse) 12.10.1998 AGR Strassenplan für Basiserschliessungsanlage nach Gestaltungskonzept Aufstufung Empfindlichkeitsstufen

31"Bäregg" 14.09.2000 AGR Einkaufs- und Freizeitcenter Festlegung einer abweichenden baurechtlichen Grundordnung und Basiserschliessung 50 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 1

Anhang III Strukturmerkmale der Kernzone (Art. 43) Gebiet Nr. K 1 Bezeichnung Marktgasse (Löwen bis Chrämerhuus)

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppe A, 10 schützens- und 15 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen Die ursprüngliche Form der Bebauung (3½-geschossige Häuser) ist bis auf das Gebäude Nr. 52 einem städtisch geprägten, vorwiegend dem 19. und 20. Jahrhundert entstammenden, Baubestand gewichen. Bei den mehrheitlich massiv konstruierten Wohn- und Geschäftshäusern, unter Sattel-, Walm- oder Mansardwalmdach, lassen sich grundsätzlich zwei Typen unterscheiden: 1. Der hauptsächlich vorhandene, mehrachsig gegliederte Gassentyp, als Teil der den Gassenraum definierenden, geschlossenen Bauweise. 2. Der vereinzelt auftretende, repräsentativ ausgebildete Einzelbaukörper mit achsialsymmetrisch aufgebauten, hierarchisch gegliederten Gassenfassaden, der zwar aus dem Gassenbild herausragt, jedoch bestens in die Zeilen integriert ist. Durchwegs differenziert ausgebildete Gebäudesockel beherbergen die publikumsintensiven Geschäftsnutzungen. Darüber liegen mehrheitlich zwei weitere Geschosse und ein ausgebautes Dach. Die grossvolumigen Bauten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dominieren das Gesamtbild zu stark. Die Gebäude Marktgasse Nr. 34, 36, 46 geniessen daher, in Bezug auf ihre Höhe, keine Volumenerhaltung. 51 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 2 Gebäudestellung Annähernd geschlossene Bauweise. Die Langetenseite mit gerader, die Gegenseite mit leicht geschwungener, teilweise gestufter Bautenflucht. Die Gebäude sind, mit wenigen Ausnahmen, traufständig zum Gassenraum hin ausgerichtet und begrenzen diesen unmittelbar mit ihrer Hauptfassade. Teilweise offene, bescheidenere Bauweise mit giebelständigen Häusern im Bereich der unteren Marktgasse. Die Gebäude sind von der Strasse zurückversetzt und gegenüber deren Niveau klar erhöht angeordnet. Der obere Abschluss des Gassenraumes wird hauptsächlich durch die Traufhöhen der Gebäude bestimmt. Die Langeten, als Lebensnerv des Kernbereiches, verläuft parallel zur Marktgasse, in einem kanalartigen, klar begrenzten Flussbett. Die östliche Häuserzeile der Marktgasse ist direkt über diesem Flussbett gebaut. Lediglich unterhalb der Löwenbrücke und bei der "Schweli“ neben dem Choufhüsi macht sich der Fluss noch bemerkbar. Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Der grosszügig gestaltete Gassenquerschnitt mit der tiefliegenden, gepflästerten Strasse und die seitlich anschliessenden, ebenfalls gepflästerten Schrägflächen, welche zu den höherliegenden Gebäudevorbereichen (Trottoirs) vermitteln, ist nicht nur äussere Zirkulationsfläche, sondern auch Bestandteil des Abflussbauwerkes der Langeten im Falle von Hochwasser. In einem Teilbereich der oberen Marktgasse wird der Raum durch fragmentarisch realisierte Baumreihen beidseitig der Gasse zoniert. Die Anordnung dieser städtischen Grünelemente ist losgelöst vom einzelnen Gebäude und geht aus von einer gesamtheitlichen Betrachtung des Gassenraumes 52 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 3 Besondere Merkmale Teil des Abflussbauwerkes für das Hochwasser der Langeten. Unter Berücksichtigung der stark wechselnden Wasserabflussmengen der Langeten wurde eine Bebauung im Bereich der heutigen Marktgasse nur zusammen mit der gleichzeitigen Lösung dieser Abflussproblematik möglich. Das als öffentlicher Gassenraum ausgebildete Abflussbauwerk ist Teil dieser einzigartigen Problemlösung. Aufgespannt zwischen "Löwen" und "Chrämerhuus" bildet die gepflästerte Marktgasse das räumliche und städtebauliche Rückgrat des Zentrums. Nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung der damals gestellten Anforderungen und der vorhandenen Möglichkeiten wurde aus einer „inneren Allmend“ dieser qualitativ hochwertige Raum im Zentrum unserer Stadt geschaffen, und nur durch eine gesamtheitliche Betrachtung der heutigen Anforderungen und Möglichkeiten kann er gestärkt und weiterentwickelt werden. 53 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 4 Gebiet Nr. K 2 Bezeichnung Farbgasse, Zentralplatz Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppen A und C, 3 schützens- und 7 erhaltenswerte Gebäude Grundlagen Gebäudevolumen Mehrheitlich gemischt konstruierte Wohn- und Geschäftshäuser aus dem 19. Jahrhundert, unter Sattel-, oder leicht geknicktem Walmdach, mit grösstenteils schlichten, einfach gegliederten Fassaden. Teilweise ausgebildete Gebäudesockel beherbergen die Geschäftsnutzungen; darüber liegen bis zu zwei weitere Geschosse. Gebäudestellung Annähernd geschlossene Bauweise im Bereich der unteren Farbgasse, beidseitig mit teilweise gestufter Bautenflucht. Die Gebäude sind, mit wenigen Ausnahmen, traufständig zum Gassenraum hin ausgerichtet und begrenzen diesen unmittelbar. Bei den Gebäuden auf der Langetenseite sind es mehrheitlich Nebenfassaden, welche gegen die Farbgasse hin gerichtet sind. Südlich des Gebäudes Nr. 16 (Marktgasse Nr. 27) wird der Gassenraum durch klar begrenzte Aussenräume definiert. Im Gegensatz zur Marktgasse ist das Gassenniveau nahezu identisch mit dem der teilweise knappen Vorbereiche (und diese befinden sich auf gleicher Höhe wie die Vorbereiche der Marktgasse). Bei den Gebäuden Nr. 13 und Nr. 21-23, an der oberen Farbgasse, handelt es sich um gassenseitige Eckpfeiler eines dicht gedrängten, räumlich verschachtelten Geviertes von unterschiedlichen Gewerbebetrieben aus dem 19. Jahrhundert, die entlang dem Sagibach, als Industriekanal, aufgereiht sind (Teil der Baugruppe C). 54 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 5 Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Der im Vergleich mit der Marktgasse geringere Abstand zwischen den Hauszeilen wirkt sich, zusammen mit der fehlenden Absenkung der Gasse, auf den Gassenquerschnitt und damit auf den Gassenraum aus. Die grösstenteils schlichte Randbebauung widerspiegelt den sekundären Charakter der Farbgasse. Die Vorbereiche sind klar definiert und vermitteln horizontal und teilweise vertikal zum Gassenraum. Besondere Merkmale Ausgehend vom ehemaligen Mittelrisaliten des Gasthof Bären verläuft die Farbgasse, im Kerngebiet, parallel zur Marktgasse, ist mit dieser durch verschiedene Querstrassen verbunden und bildet einen Teil des Stadtzentrums. Durch gezielte Eingriffe könnte der Verlauf der Farbgasse im betrachteten Abschnitt räumlich verstärkt werden. Im Bereich des Zentralplatzes sind die vorhandenen städtebaulichen Kapazitäten noch nicht ausgeschöpft. Er nimmt in seiner Grösse und Lage, in unmittelbarer Nähe zur Marktgasse, viel von deren räumlicher Kraft. Durch einen Ersatzbau im Bereich der alten Markthalle, zwischen Farbgasse Nr. 9 und Nr. 13, könnten auf verschiedenen Ebenen Qualitäten für den Stadtkern urbar gemacht werden. 55 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 6 Gebiet Nr. K 3 Bezeichnung Spitalgasse, Winkelsträsschen, Herzogstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppen A, B, C und D, 1 schützenswertes und 13 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen Wohn- und Geschäftshäuser unterschiedlicher Art, aus mehreren Epochen, bestimmen das Gassenbild. Vom gemischt konstruierten, ländlich wirkenden Baukörper, unter geknicktem Walm- oder Mansardwalmdach, aus der Zeit von Ende 18. Jh. bis zur 1. Dekade des 20. Jahrhunderts, über den blockhaften, massiv konstruierten Baukörper von städtischem Habitus, unter wenig ausladendem, gekapptem Walm- oder Mansarddach, aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts, bis zum massiv konstruierten, der Neuen Sachlichkeit verpflichteten Volumen, unter knapp sitzendem Walm- oder Flachdach, aus der Zeit um 1930, reicht die Vielfalt der Bauten, die den Gassenraum begrenzen. Als Verbindung zur Markthalle und dem anschliessenden zentrumsnahen Platz, werden die Bauvolumen auch im Bereich des beginnenden Winkelsträsschens und der Herzogstrasse weitergeführt. Gebäudestellung Die unterschiedlichen Einzelbaukörper ergeben, ungeachtet dessen, dass sie mit ihren Hauptfassaden zur Gasse hin ausgerichtet sind, ein heterogenes Gassenbild; durch die eingehaltenen Alignemente ist jedoch ein gassenartig geschlossener Raum entstanden. Die Verbindung zur Markthalle, und dem anschliessenden zentrumsnahen Platz, werden durch die Gebäudestellung klar definiert (Winkelsträsschen, Herzogstrasse). 56 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 7 Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Trotz ihrer unterschiedlichen Entstehungszeit, sind die Gebäude nicht nur mehrheitlich präzis auf den Gassenraum ausgerichtet, sie verfügen auch grösstenteils über knappe, mit wenigen Ausnahmen unmittelbar auf der Gassenebene liegende, Vorzonen. Die Gassenbreite, im Bereich des Überganges zum Spitalplatz, entspricht Breite der Marktgasse auf der Höhe des Choufhüsis und verweist damit auf die einstige Wichtigkeit der Spitalgasse. Besondere Merkmale Als räumlich zusammenhängender Strassenabschnitt, verbindet die Spitalgasse den Spitalplatz mit dem, durch den Abbruch der alten Markthalle entstandenen, Zentralplatz. Dieser Zentralplatz ist noch in einigen Teilen gestaltungsbedürftig. Als einstige Hauptachse erklärt sich die vorhandene Randbebauung, bestehend aus Versatzstücken grossstädtisch anmutender Blockrandbebauung, dörflich geprägter Hauszeilen und von der bäuerlichen Architektur beeinflusster Einzelbauten in unmittelbarer Nachbarschaft. 57 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 8 Gebiet Nr. K 4 Bezeichnung Bahnhofstrasse, Aarwangenstrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppe A, 7 schützens- und 9 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen Bereich "obere" Bahnhofstrasse (Bahnhofstrasse Nr. 2 - 8 und Marktgasse Nr. 14 und 16): Die ursprüngliche Form der Bebauung ist einem weitgehend städtisch geprägten, vorwiegend dem 19. und 20. Jahrhundert entstammenden Baubestand gewichen. Mehrheitlich massiv konstruierte Wohn- und Geschäftshäuser, unter Sattel-, Walm- oder Mansardwalmdach. Grundelement der raumdefinierenden, geschlossenen Bauweise ist der mehrachsig gegliederte Gassentyp. Die Ausnahme bildet das Gebäude Bahnhofstrasse Nr. 5, als repräsentativer, ehemals freistehender Baukörper mit achsialsymmetrisch aufgebauter, hierarchisch gegliederter Hauptfassade, der sich zwar vom Strassenbild abhebt, jedoch bestens in die Zeilen integriert ist. Durchwegs ablesbare Gebäudesockel beherbergen die publikumsintensiven Geschäftsnutzungen. Darüber liegen bei der gegen Norden gerichteten Zeile, unter weitgehender Erhaltung der zeilenintern gemeinsamen Traufhöhen, bis zu 3 Geschosse. Die südlich ausgerichtete Zeile variiert in der Geschosszahl, von 1 bis zu 2 ½ Obergeschossen und erreicht im Anschlussbereich zur Marktgasse die grösste Höhe. Bereich "mittlere" Bahnhofstrasse (Bahnhofstrasse Nr. 11

–21, Brauihof Nr.12ost, 12west und 14 sowie Aarwangenstrasse Nr. 2 und 4): Auf mehreren Betrachtungsebenen unterschiedliche Gebäude (Epoche, Nutzung, Volumetrie, Typologie), in unmittelbarer Nachbarschaft stehend, bestimmen das Strassenbild. Vom gemischt konstruierten, herrschaftlich wirkenden Baukörper, unter geknicktem Walm- oder Mansardwalmdach, aus der zweiten Hälfte des 18. Jh.; über den gemischt konstruierten Baukörper des ehemaligen Brauereiareals, unter Satteloder Halbwalmdach, aus dem 19. Jahrhundert; bis zum massiv konstruierten, zeitgemässen Volumen, unter knapp sitzendem, teilweise flach geneigtem Walmdach, aus der Zeit von 1930 bis 1960, reicht die Vielfalt der Bauten, die den Gassenraum begrenzen. 58 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 9 Gebäudestellung Bereich "obere" Bahnhofstrasse: Die geschlossene Bauweise entspricht in ihrer Ausdehnung dem früheren Dorfund Geschäftszentrum. Ungeachtet der unterschiedlichen Traufhöhen innerhalb der einen Zeile, aber auch der beiden Zeilen untereinander, ergibt sich durch die alignierte Gebäudestellung ein präzise begrenzter Strassenraum, der durch den speziellen Strassenquerschnitt noch verstärkt wird. Bereich "mittlere" Bahnhofstrasse: Mehrheitlich grössere, den Massstab des früheren Zentrums sprengende, teilweise aneinandergereihte Einzelbaukörper, welche grösstenteils auf den Strassenraum ausgerichtet sind. (Eine Ausnahme, in Bezug auf die Stellung, bildet das Gebäude Bahnhofstrasse Nr. 16, welches, als Anbau an die ehemalige Post, deren Ausrichtung aufnimmt und damit nicht auf den vorhandenen Strassenraum reagiert). Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Der konstruierte Strassenquerschnitt mit der tiefliegenden, gepflästerten Strasse, den senkrechten Seitenflächen und den höherliegenden Gebäudevorbereichen, ist nicht nur äussere Zirkulationsfläche, sondern auch Bestandteil des Abflussbauwerkes der Langeten im Falle von Hochwasser und gehört damit zu den charakteristischen, räumlich in Erscheinung tretenden Elementen dieses Strassenzuges. Neben dem Querschnitt des Abflussbauwerkes haben auch die Übergänge von der Fussgängerebene zum Abfluss- und Fahrbereich, in Bezug auf ihre Lage, eine hohe Präzision, reagieren sie doch grösstenteils auf die noch vorhandenen oder ehemaligen Haupteingänge der angrenzenden Gebäude (z.B. Gebäude Bahnhofstrasse Nr. 2, 5). Bereich "obere" Bahnhofstrasse: Der verhältnismässig enge Strassenraum ergibt zusammen mit dem Strassenquerschnitt eine starke Raumwirkung und damit eine spürbare Torsituation zur Marktgasse. Fussgängerebene und Gebäudevorbereich sind identisch. 59 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 10 Bereich "mittlere" Bahnhofstrasse: Während die nach Süden ausgerichtete Häuserzeile über eine als Hochtrottoir durchgehend benutzbare Fussgängerverbindung verfügt, werden diese Vorzonen, auf der nördlich ausgerichteten Seite, durch private, teilweise begrünte Vorgärten genutzt. Das Gebäude Bahnhofstrasse Nr. 16 (Telefonzentrale), lässt sich typologisch nicht in die bestehende Bebauung einordnen. Als Anbau an das ehemalige Postgebäude ist seine Anordnung lediglich von der Nutzung her nachvollziehbar. Im Hinblick auf sein Verhältnis zum öffentlichen Raum hat dieses Gebäude ein hohes Entwicklungspotential. Besondere Merkmale Teil des Abflussbauwerkes für das Hochwasser der Langeten, und zwar in der gesamten Länge der Bahnhofstrasse. Unter Berücksichtigung der stark wechselnden Wasserabflussmengen der Langeten wurde eine Bebauung im Bereich der heutigen Marktgasse nur zusammen mit der gleichzeitigen Lösung dieser Abflussproblematik möglich. Das als öffentlicher Gassenraum ausgebildete Abflussbauwerk ist Teil dieser einzigartigen Problemlösung. Eingespannt zwischen Bahnhof und Marktgasse übernimmt die gepflästerte Bahnhofstrasse (zusammen mit der Jurastrasse) die Hauptverbindung vom Bahnhof zum Stadtzentrum 60 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 11 Gebiet Nr. K 5 Bezeichnung St. Urbanstrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppen A und B, 3 schützens- und 3 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen Der Strassenraum wird bestimmt durch einfache, weitgehend städtisch geprägte Gebäude. Sowohl der Beginn der St. Urbanstrasse, als auch der Übergang zum Spitalplatz wird durch qualitätvolle Bauten aus dem 18. und 19. Jh. markiert (Choufhüsi, Gasthof Bären und Spitalgasse Nr. 25). Die massiv konstruierten Baukörper stehen unter leicht geknicktem, knapp sitzendem, ausgebautem Walmdach. Zwischen diesen Eckpfeilern stehen vorwiegend aus dem 20. Jh. stammende, massiv konstruierte Wohn- und Geschäftshäuser, unter teilweise gekapptem Satteldach. Grösstenteils ablesbare Gebäudesockel beherbergen die publikumsintensiven Geschäftsnutzungen. Darüber liegen im Bereich zwischen Marktgasse und Spitalplatz 2 Geschosse. Eine Ausnahme auf mehreren Betrachtungsebenen bildet das Gebäude St. Urbanstrasse Nr. 5. Es sprengt mit seinem Volumen nicht nur die Massstäblichkeit des Ortes, es hat auch in seiner weiteren Beschaffenheit wenig mit dem Standort zu tun. Das Gebäudevolumen erscheint als Produkt eines einseitigen Strebens nach der maximalen Ausnützung. Gebäudestellung Geschlossene Bauweise, grösstenteils traufständig zum Strassenraum angeordnete Gebäude, mit mehrheitlich gerader Bautenflucht. Ungeachtet der teilweise unterschiedlichen Traufhöhen ergibt sich, durch die alignierte Gebäudestellung, ein präzise gefasster Strassenraum, dem lediglich im Übergangsbereich zum Spitalplatz einseitig eine klare Begrenzung fehlt. Ausnahme bildet das Gebäude St. Urbanstrasse Nr. 5, das entgegen der vorherrschenden Verhaltensweise, durch Rückstaffelung des Baukörpers, keinen unmittelbaren Bezug zum Strassenraum aufnimmt. 61 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 12 Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Der im Vergleich mit der Bahnhofstrasse grössere Abstand zwischen den Hauszeilen wirkt sich, zusammen mit der fehlenden vertikalen Differenzierung der Strasse, auf deren Querschnitt und damit auf den Strassenraum aus. Die grösstenteils städtisch geprägte Randbebauung widerspiegelt die primäre Bedeutung der Strasse, als Teil des Stadtkerns. Die knappen Vorbereiche sind klar definiert und vermitteln zum Strassenraum. Besondere Merkmale Ausgehend von der Marktgasse bildet die teilweise gepflästerte St. Urbanstrasse, zusammen mit der Bahnhofstrasse, den primären der orthogonal zur Marktgasse verlaufenden Strassenzüge. Für das auf mehreren Betrachtungsebenen eine Ausnahme bildende Gebäude St. Urbanstrasse Nr. 3-5, ist ein Entwicklungskonzept zwingend notwendig, in welchem eine gezielte - in Bezug auf die elementaren städtebaulichen Randbedingungen - verträgliche Entwicklung sichergestellt werden kann. 62 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 13 Gebiet Nr. K 6 Bezeichnung Lotzwilstrasse, Mittelstrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Teil der Baugruppe A, 3 schützens- und 2 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen Wohn- und Geschäftshäuser unterschiedlicher Art, aus mehreren Epochen, bestimmen das Gassenbild. Vom gemischt konstruierten, stattlich wirkenden Baukörper, unter geknicktem Viertelwalmdach, aus der Zeit von Mitte 18. Jh. bis zur 1. Dekade des 20. Jahrhunderts- über das dörflich geprägte, 1 - 2½-geschossige Volumen unter teilweise ausgebautem Sattel-, Viertelwalm- oder Mansardwalmdach - das massiv konstruierte, einfach gegliederte, 2-geschossige, Geschäftshaus unter teilweise ausgebautem Walmdach - bis zum massiven, dreiteiligen Baukörper von städtischem Habitus, unter wenig ausladendem Walmdach, aus der 3. Dekade des 20. Jahrhunderts, reicht die Vielfalt der Bauten, die den Gassenraum begrenzen. Gebäudestellung Die unterschiedlichen Baukörper ergeben, ungeachtet dessen, dass sie mit ihren Hauptfassaden zur Strasse hin ausgerichtet sind, ein heterogenes Strassenbild. Durch die eingehaltenen Alignemente ist jedoch ein gassenartig geschlossener Raum entstanden. Der spätere Ausbau der Mittelstrasse wirkte sich zwar auf die Orientierung der später entstandenen Gebäude aus, nicht aber auf ihre Stellung. Verhältnis zum öffentlichen Raum (Gebäudevorbereiche, Strassenraum) Die Gebäude sind mit ihren Hauptfassaden zum Strassenraum hin ausgerichtet. Sie verfügen, bedingt durch ihre unterschiedliche Entstehungszeit und in Abhängigkeit von ihrer Nutzung, über unterschiedliche Gebäudevorbereiche. Vom teilweise spärlich begrünten Vorgarten, welcher durch eine Hecke oder einen Zaun vom Strassenraum getrennt ist, über den Vorbereich mit Zugangstreppen zum erhöhten Erdgeschoss, bis zur knappen, teilweise mit dem Trottoir identischen Vorzone. Die Breite der Lotzwilstrasse entspricht in etwa derjenigen der oberen Marktgasse im unmittelbaren Anschlussbereich zum Löwenplatz und verweist damit auf die einstige Wichtigkeit dieser Strassenverbindung. 63 Baureglement

5.1 R Anhang III / Seite 14 Besondere Merkmale Als räumlich grösstenteils zusammenhängender Strassenabschnitt, bildet dieser Teil der Lotzwilstrasse eine spürbare Torsituation für die ehemalige Hauptachse zum Löwenplatz und damit zur Marktgasse. Aus dieser ehemaligen Wichtigkeit heraus erklärt sich die vorhandene Randbebauung, bestehend aus städtisch anmutenden mehrteiligen Kopfbauten, dörflich geprägten Hauszeilen und ländlich spätbarocken Einzelbauten in unmittelbarer Nachbarschaft. Die ankommende Mittelstrasse steht mit ihrem Abstand zwischen dem Gebäude Lotzwilstrasse Nr. 3 und dem Löwengebäude, Marktgasse Nr. 37, in keinem Verhältnis zum Strassenraum der Lotzwilstrasse. Die räumliche Verknüpfung dieser ehemals wichtigen Verbindung zur Marktgasse ist damit unterbrochen. Durch einen differenzierten baulichen Eingriff (im Süden des Gebäudes Lotzwilstrasse Nr. 9) wäre es möglich, den südlichen Zuganges zum Kernbereich zu präzisieren und damit klar lesbar zu machen. 64 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 1 Anhang IV Strukturmerkmale der Siedlungsbereiche mit Quartiererhaltung (Art. 54) Gebiet Nr. 1 Bezeichnung Freilandweg Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe Aa, mit ausnahmslos erhaltenswerten Gebäuden Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Einfamilienhäuser als schlichte, giebelständige Putzbauten unter Satteldach. Anhand von Form und Stellung des jeweiligen Holzschopfes können drei Typen unterschieden werden. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude stehen im Nordosten der jeweiligen Parzelle, parallel zur Erschliessungsstrasse. Garten / Bepflanzung Die einzelnen Hausparzellen weisen einen grossen, ursprünglich der Selbstversorgung dienenden Garten auf, der durch einen einfachen, offenen Zaun gefasst wird. Verhältnis zum Strassenraum Die Bauten stehen aligniert zum Strassenverlauf. Bedingt durch die südwestseitig vorgelagerten Gärten sind die beiden Hauszeilen ungleich weit von der Erschliessungsachse entfernt. Dieser Umstand führt, zusammen mit dem leicht gekrümmten Strassenverlauf, zu einem spannungsvoll asymmetrischen Strassenraum. Besondere Merkmale Genossenschaftliches Wohnen der unmittelbaren Nachkriegszeit. 65 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 2 Gebiet Nr. 2 a Bezeichnung Gurtenenfeldweg Gebäude Nr. 6 – 22 und 13 - 23 Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe Bb, mit ausnahmslos erhaltenswerten Gebäuden Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Doppel- und freistehende Häuser, gemischt konstruiert (Sockel: massiv, Obergeschoss in Holz) unter Satteldach, mit giebel- oder traufseitig gestaffelt angebauten Holzschöpfen. Schlichte nutzungsorientierte Architektur. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die giebel- oder traufständig zum Strassenraum situierten Gebäude stehen im Nordosten der jeweiligen Parzelle, parallel zur Erschliessungsstrasse. Garten / Bepflanzung Die einzelnen Hausparzellen weisen einen grossen, ursprünglich der Selbstversorgung dienenden Garten auf. Verhältnis zum Strassenraum Die Bauten stehen aligniert zum Strassenverlauf. Bedingt durch die südwestseitig vorgelagerten Gärten sind die beiden Hauszeilen ungleich weit von der Erschliessungsachse entfernt. Brüstungshohe, offene Zäune und eine üppige Vegetation rahmen die Baukörper und definieren einen bemerkenswerten Strassenraum. Besondere Merkmale Konstruktiv fortschrittlicher Wohnungsbau unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg (Konsolidierung der sozialen Wohnform). 66 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 3 Gebiet Nr. 2 b Bezeichnung Ackerweg, Steinackerweg

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, mehrere erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Mehrfamilienhaus-Überbauung aus drei alignierten, massiven Bauvolumen unter Satteldach. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Bauten sind untereinander durch Holzschöpfe verbunden, welche die kettenartig gestaffelte Aufreihung der Baukörper betonen. Die traufständig zum Strassenraum situierten Haupt- und Nebenbauten tragen dazu bei, dass Garten- und Zugangsbereich klar voneinander getrennt sind. Garten / Bepflanzung Unterschiedliche Behandlung von Zugangsseite (Hartbelag) und Gartenseite (begrünt mit spärlicher Bepflanzung). Verhältnis zum Strassenraum Der Strassenraum wird hauptsächlich durch die Eingangsfassade der Hauptbauten begrenzt. Lediglich eine schmale Zirkulationsschicht vermittelt zum öffentlichen Raum. Brüstungshohe, offene Zäune begrenzen die Parzellen auf der Gartenseite. Besondere Merkmale Sozialer Wohnungsbau der Fünfzigerjahre. 67 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 4 Gebiet Nr. 2 c Bezeichnung Hardaustrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe Cc, mehrere erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Doppel- und Reihen-Einfamilienhäuser, eingeschossig (Rieg), oder zweigeschossig, gemischt konstruiert (Sockel: massiv, Obergeschoss in Rieg) unter leicht geknickten, bei den eingeschossigen Häusern voll ausgebauten Walmdächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Durch die Anordnung der Gebäude im Nordwesten der Parzelle und ihre Ausrichtung parallel zur Erschliessungsstrasse ist der Zugangsbereich klar von der Gartenseite getrennt. Die Bauvolumen sind quer zum First unterteilt. Garten / Bepflanzung Durch die Gebäudestellung wird der, ursprünglich der Selbstversorgung dienende, Gartenbereich maximiert. Die Gartenfassaden mit symmetrischer Ausbildung wirken repräsentativ. Verhältnis zum Strassenraum Die mehrheitlich aligniert zur Erschliessungsachse situierten Gebäudezeilen begrenzen den Strassenraum. Klar wahrnehmbare Übergänge zu den flächenmässig bescheidenen, halbprivaten Vorbereichen. Besondere Merkmale Genossenschaftlich organisierter sozialer Wohnungsbau aus den Zwanzigerjahren. 68 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 5 Gebiet Nr. 2 d Bezeichnung Vordere Hardaustrasse, Grubenstrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe Dd Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Überbauung mit Mehrfamilienhäuser als unspektakuläre zweigeschossige Massivbauten unter Satteldächern, giebelständig zur Grubenstrasse und zur internen Erschliessungsstrasse ausgerichtet. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Abweichend von der ehemals orthogonalen Ausrichtung, werden die Baukörper der Parzellenform entsprechend abgewinkelt und begrenzen damit einen hofartigen Zwischenraum. Garten / Bepflanzung Hofartige Zwischenräume als Orientierungsbereiche der Gebäude, lockere Bepflanzung der begrünten Vorgärten. Verhältnis zum Strassenraum Offene, brüstungshohe Zäune und raumbildende Hecken begrenzen den Strassenraum. Besondere Merkmale Sozialer Wohnungsbau aus der Nachkriegszeit. Anwendung eines neuen Lageprinzips bei der Situierung der Baukörper. 69 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 6 Gebiet Nr. 2 e Bezeichnung Belchenstrasse, Gurtenenfeldweg, Ackerweg, Steinackerweg, Hintere Hardaustrasse, Grubenstrasse.

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, in unmittelbarer Umgebung von Baugruppen Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Mehrheitlich Einfamilienhäuser unterschiedlicher Grösse und Konstruktion, unter Sattel- oder Walmdächern, in lockerer Anordnung. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die einfachen Volumen sind mehrheitlich orthogonal zu den sekundären Erschliessungsstrassen ausgerichtet. Garten / Bepflanzung Die Gebäude stehen mehrheitlich in individuell gestalteten Hausgärten. Verhältnis zum Strassenraum Begrünte Vorgärten werden durch Zäune und teilweise Hecken gegenüber dem angrenzenden Strassenraum abgegrenzt. Besondere Merkmale Bebauung in struktureller und volumetrischer Anlehnung an die umgebenden Siedlungsbereiche (Gebiete Nr. 2a und 2c), mehrheitlich sozial geprägter Wohnungsbau. 70 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 7 Gebiet Nr. 3 Bezeichnung Hopfernstrasse, Aarwangenstrasse, Pappelweg, Pappelstrasse, Weststrasse

Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe Ee, grösstenteils erhaltenswerte Gebäude. Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Überbauung mit 4-Familienhäusern, in Massivbauweise unter Satteldächern (ohne Dachaufbauten), welche mit Schopfbauten aus Holz (mit den Häusern verbunden oder freistehend) sowohl funktionell als auch räumlich eine Einheit bilden. In fünf Bauetappen wurden fünf verschiedene Gebäudevarianten, alle nach Südwesten orientiert, realisiert. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Durch die streng orthogonale Anordnung der Erschliessungsstrasse und den giebelständig dazu aufgereihten Gebäudevolumen wird auf verschiedenen Ebenen eine beachtliche Umgebungsqualität erreicht. Garten / Bepflanzung Unterschiedliche Behandlung von Zugangs- und Gartenseite. Während der Zugangsbereich durch die differenzierte Anordnung von Haupt- und Schopfbauten räumlich gefasst ist, präsentieren sich die Aussenräume, im Südwesten der Wohnbauten, mehrheitlich als Nutzgärten, d.h. nur mit spärlicher, raumwirksamer Bepflanzung. Brüstungshohe, offene Zäune schliessen die Gärten zum Strassenraum hin ab. Verhältnis zum Strassenraum Baulich gestaltete, klar wahrnehmbare Übergänge von den Erschliessungshöfen zu den Gebäudezugängen. Räumliche Definition im Bereich der Erschliessungsstrassen übernehmen die teilweise versetzten Giebelfassaden der Wohnbauten zusammen mit den Volumen der Schopfbauten. Besondere Merkmale Sozialer Wohnungsbau gegen Ende des zweiten Weltkriegs und aus der unmittelbaren Nachkriegszeit. 71 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 8 Gebiet Nr. 4 a Bezeichnung Bereich Bahnhofstrasse, Ringstrasse (Bahnhofstrasse, Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli, Murgenthalstrasse). Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe W mit 2 schützenswerten und 11 erhaltenswerten Objekten sowie 4 weiteren erhaltenswerten Gebäuden und dem alten Amtshaus als Schutzobjekt. Teilweise Gestaltungsrichtplan "Jurastrasse". Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Bahnhofstrasse: Typologisch unterschiedliche Gebäude markieren die Übergänge zu den Querstrassen. Die massiv konstruierten Baukörper, unter Walm- und Mansardwalmdächern, setzen sich im Massstab klar von der umliegenden villenartigen Bebauung ab. Die, entsprechend ihrer Bauzeit, mit unterschiedlichen Mitteln gegliederten Fassaden weisen eine regelmässige Befensterung auf. Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli: Repräsentative massiv konstruierte Einzelbauten unter grösstenteils wenig ausladenden Walmdächern (steile, geknickte oder Mansardwalmdächer), steilen Sattel- oder Mansarddächern. Sowohl die grösstenteils einfachen Bauvolumen als auch deren Dächer werden durch Anund Aufbauten ergänzt. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Bahnhofstrasse: Die Gebäude sind so situiert, dass ihre repräsentative Fassade zur Erschliessungsstrasse hin ausgerichtet ist. Die Gebäude sind gegenüber dem Strassenniveau erhöht. Als Ausnahme gilt das ehemalige Amtshaus (Eisenbahnstrasse Nr. 9) welches, in Anlehnung an die villenartige Bebauung im oberen Teil der Eisenbahnstrasse, in einem parkartigen Grünraum steht. Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli: Die Gebäude sind von individuell gestalteten Gärten umgeben und so situiert, dass ihre repräsentative Fassade zur Erschliessungsstrasse hin ausgerichtet ist. Die Gebäude sind gegenüber dem Strassenniveau leicht erhöht. 72 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 9 Garten / Bepflanzung Bahnhofstrasse: Der Strassenraum wird hauptsächlich von den Baukörpern begrenzt. Schmale Vorbereiche, vereinzelt als Vorgärten bepflanzt, vermitteln horizontal und vertikal zum Strassenraum. Die eigentlichen Gärten sind, sofern vorhanden, durch die Gebäude abgeschirmt, auf der Südwestseite der Parzelle. Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli: Staketenzäune mit gemauerten Sockeln, teilweise mit Hecken, begrenzen die vegetationsreichen Gärten, die sich, im Südwesten des jeweiligen Gebäudes, entlang der Strasse befinden. Die schmalen Vorgärten vermitteln zum Strassenraum. Verhältnis zum Strassenraum Bahnhofstrasse: Während das ehemalige Amtshaus (Eisenbahnstrasse Nr. 9) nur mit der Seitenfassade den Strassenraum der Bahnhofstrasse aufnimmt, stehen die grossen Bauvolumen mit ihrer jeweils repräsentativen Hauptfassade parallel zur Bahnhofstrasse und definieren den Strassenraum. Die Parkierung befindet sich im Rückraum der jeweiligen Areale. Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli: Der Strassenraum wird hauptsächlich von den Baukörpern gefasst. Die Vorbereiche der Gebäude sind klar vom öffentlichen Raum abgegrenzt. Besondere Merkmale Bahnhofstrasse: Die Strasse ist als Teil des Abflussbauwerkes für das Hochwasser der Langeten ausgebildet. Die hohen Trottoirs und der entsprechend tieferliegende Bereich für den fahrenden Verkehr bilden die räumlich in Erscheinung tretenden, charakteristischen Elemente dieses Strassenzuges. Zusammen mit der Jurastrasse bildet die Bahnhofstrasse die Hauptverbindung vom Bahnhof zum Stadtzentrum. Sie ist im Hinblick, sowohl auf ein Verständnis der ehemaligen, als auch auf eine zukünftige städtebauliche Entwicklung des Stadtkerns, von hoher Bedeutung. Repräsentative, ehemals öffentliche Gebäude und Geschäftshäuser, aus den ersten drei Dekaden des 20. Jahrhunderts, bilden den Auftakt zu einer städtischen Randbebauung entlang der Bahnhofstrasse. Ringstrasse, Gartenstrasse, Rütschelengässli: Hauptsächlich Wohnhäuser für den Mittelstand aus den ersten zwei Dekaden des 20. Jahrhunderts. Die Ringstrasse wurde als Querverbindung zwischen wichtigen Ausfallstrassen angelegt. 73 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 10 Gebiet Nr. 4 b Bezeichnung Villenzone Jurastrasse (Jurastrasse, Eisenbahnstrasse, Zieglerstrasse, Lindenstrasse, Murgenthalstrasse) Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe X, gesamthaft mit 8 schützenswerten und 5 erhaltenswerten Objekten. Gestaltungsrichtplan "Jurastrasse". Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Jurastrasse, Eisenbahnstrasse: Villen als qualitätvolle, massiv konstruierte Volumen (Putz- oder Haustein) unter wenig ausladenden, grossmehrheitlich schwach geneigten Walmdächern. Die mehrheitlich klar gegliederten Hauptvolumen sind teilweise durch sekundäre Baukörper ergänzt (Risalite, Veranden, Lauben- und Portalvorbauten, etc.). Die Gebäude auf der Nordost-Seite der Jurastrasse (Jurastrasse Nr. 32, 38, 40, 44, 46) verfügen über rückwärtig angeordnete Ökonomie- und Wirtschaftsgebäude. Diese einfachen, gemischt konstruierten Nebenbauten stehen unter Viertel- oder Mansardwalmdach. Querverbindungen (Zieglerstrasse, Lindenstrasse, Murgenthalstrasse): Stattliche, im Bereich zur Aarwangenstrasse villenartige Wohnhäuser aus der Zeit um die Jahrhundertwende (20. Jahrhundert). Massivbauten mehrheitlich unter Walmdach (Mansardwalm- und Viertelwalmdach) sind mit ihren Zugängen zur jeweiligen Strasse gerichtet. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Jurastrasse, Eisenbahnstrasse: Die Hauptgebäude stehen, die Zugangsfassade rechtwinklig zur Erschliessungsstrasse hin ausgerichtet, in repräsentativ gestalteten Vorgärten, welche integrierende Bestandteile der jeweiligen Anlagen sind. Die Gebäude sind gegenüber dem Strassenniveau leicht erhöht und begrenzen zusammen mit dem Hauptvolumen die Einfahrt von der Strasse. Querverbindungen (Zieglerstrasse, Lindenstrasse, Murgenthalstrasse): Orientiert zur Erschliessungsstrasse, werden die Volumen durch ansprechende Vorgärten vom Strassenraum getrennt. Die Gebäude sind gegenüber dem Strassenniveau leicht erhöht. 74 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 11 Garten / Bepflanzung Jurastrasse, Eisenbahnstrasse: Schmiedeeiserne Staketenzäune mit repräsentativen Zugangstoren, bewachsen mit Hecken, begrenzen die üppig bepflanzten, mit strasseraumdefinierenden Hochstammbäumen gesäumten Vorgärten. Während die Vorgärten in ihren Flächen weitgehend erhalten sind, wurden die parkartigen Rückräume der Villen grösstenteils beschnitten. Querverbindungen (Zieglerstrasse, Lindenstrasse, Murgenthalstrasse): Staketenzäune aus Metall, teilweise mit Hecken, begrenzen die üppig begrünten Vorgärten. Die Gärten befinden sich, durch die Gebäude von der Strasse abgeschirmt, im Südosten der Parzellen. Verhältnis zum Strassenraum Jurastrasse, Eisenbahnstrasse: Die repräsentativen Eingangsfassaden der Villen definieren zusammen mit der üppigen Begrünung (teilweise mit Hecken und Bäumen) den Strassenraum. Die Parkierung befindet sich im Rückraum der jeweiligen Areale. Querverbindungen (Zieglerstrasse, Lindenstrasse, Murgenthalstrasse): Von Zäunen abgeschirmt, wird der Strassenraum sowohl von den Baukörpern als auch von der üppigen Bepflanzung von Vorgärten und Gärten gefasst. Besondere Merkmale Villenzone aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts als Verbindungselement zwischen dem alten Ortskern und dem 1857 neu erstellten Bahnhof. Zusammen mit der Bahnhofstrasse bildet die Jurastrasse die Hauptverbindung vom Bahnhof zum Stadtzentrum. Sie ist im Hinblick, sowohl auf ein Verständnis der ehemaligen, als auch auf eine zukünftige städtebauliche Entwicklung des Stadtkerns, von hoher Bedeutung. Repräsentative Wohnbauten entlang der Jurastrasse und anschliessend an die Aarwangenstrasse. 75 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 12 Gebiet Nr. 4 c Bezeichnung Bereich Aarwangenstrasse (Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse) Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppen E mit einem schützenswerten und 4 erhaltenswerten Gebäuden und die Baugruppe X' mit 2 schützenswerten und 3 erhaltenswerten Objekten, gesamthaft mit einem erhaltenswerten Objekt. Teilweise Gestaltungsrichtplan "Jurastrasse“. Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Bereich "innere" Aarwangenstrasse: Baugruppe mit Einzelgebäuden entlang der Aarwangenstrasse. Vom blockhaften, massiv konstruierten Baukörper unter wenig ausladendem, schwach geneigtem Walmdach und lebhaft gestalteten Fassaden, über den einfach gegliederten, sorgfältig detaillierten Massivbau unter Sattel- oder Walmdach, bis zum mehrmals umgebauten, nachträglich verputzten Riegbau unter Satteldach reicht die Vielfalt der Baukörper, mit der die Häuserzeile aufgebaut ist. Bereich "äussere" Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse: Baugruppe als früherer Teil der Villenzone Jurastrasse. Vier massiv konstruierte (Putz teilweise mit Hausteingliederung) Hauptbaukörper (Aarwangenstrasse Nr. 19, 26, 28, 30) unter wenig ausladenden, schwach geneigten Walmdächern und Mansardwalmdächern. Die mehrheitlich klar gegliederten Hauptvolumen sind teilweise durch sekundäre Baukörper ergänzt (Veranden, Lauben- und Portalvorbauten, etc.). Im Rückraum hinter den Hauptgebäuden an der Aarwangenstrasse befinden sich qualitätvolle, gemischt konstruierte Ökonomie- und Lagerbauten unter Satteldächern und ein Geschäftshaus, als Massivbau unter Mansarddach mit Quergiebeln, aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Bereich "innere" Aarwangenstrasse: Die Hauptgebäude, grossmehrheitlich traufständig entlang der Aarwangenstrasse angeordnet, sind gegenüber dem Strassenniveau leicht erhöht. Bereich "äussere" Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse: Die Hauptgebäude stehen orthogonal zur Aarwangenstrasse hin ausgerichtet, in repräsentativ gestalteten Vorgärten, welche integrierende Bestandteile der jeweiligen Anlagen sind. Die Gebäude sind gegenüber dem Strassenniveau leicht erhöht. 76 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 13 Garten / Bepflanzung Bereich "innere" Aarwangenstrasse: Ein schmaler Vorgartenbereich vermittelt zum Strassenraum. Niedrige Mauern, mit teilweise noch vorhandenen Zäunen und teilweise Hecken, begrenzen die Vorbereiche. Bereich "äussere" Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse: Schmiedeeiserne Staketenzäune mit Zugangstoren, bewachsen mit Hecken und teilweise Mauern, begrenzen die üppig bepflanzten, mit strassenraumdefinierenden Hochstammbäumen gesäumten Vorgärten. Während diese Vorgärten in ihren Flächen weitgehend erhalten sind, wurden die parkartigen Rückräume der Villen teilweise beschnitten. Verhältnis zum Strassenraum Bereich "innere" Aarwangenstrasse: Der Strassenraum wird hauptsächlich von den Baukörpern begrenzt. Die Vorbereiche der Gebäude werden, mit zunehmender Nähe vom Stadtzentrum, immer schwächer vom öffentlichen Raum abgegrenzt. Bereich "äussere" Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse: Die repräsentativen Eingangsfassaden der Villen definieren zusammen mit der üppigen Begrünung (teilweise mit Hecken und Bäumen) den Strassenraum. Die Parkierung befindet sich im Rückraum der jeweiligen Areale. Besondere Merkmale Bereich "innere" Aarwangenstrasse: Der als Baugruppe E im Bauinventar der Stadt Langenthal enthaltene Bereich aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts dokumentiert das gegen das Bahnhofquartier strebende Wachstum des Ortskerns und die zunehmende Bedeutung der Hauptausfallstrassen. Bereich "äussere" Aarwangenstrasse, Murgenthalstrasse: Der als Baugruppe X' im Bauinventar der Stadt Langenthal enthaltene Bereich ist der Rest einer früher zur Baugruppe X gehörenden Villenzone (siehe Gebiet Nr. 4b), die durch jüngere bauliche Eingriffe optisch und räumlich abgetrennt wurden. 77 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 14 Gebiet Nr. 5 Bezeichnung Eisenbahnstrasse, Ringstrasse, Bützbergstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, ein schützenswertes (Weinhandlung) und zwei erhaltenswerte Gebäude (Fabrikbauten). Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Bebauung bestehend aus Geschäftshaus und Fabrikgebäuden. Das Geschäftshaus (1911), ein symmetrisch gegliederter Massivbau unter geknicktem Walmdach, richtet seine Hauptfassade zur Eisenbahnstrasse und damit zur Bahnlinie. Fabrikgebäude (1957) als Massivbau (Betonskelettbau) unter Flachdach bildet den Übergang zur südöstlichen Wohnbebauung an der Ringstrasse. Ein über L-förmigem Grundriss stehender, massiv (Eisenbeton) konstruierter Bürotrakt unter Flachdach bildet den räumlichen Rahmen für die höhere, mittels Sheddach gedeckte Produktions- und Montagehalle. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude besetzen die Ränder des für das Arbeiten ausgeschiedenen Areals, sei es gegen die Strasse als Repräsentation und Abschirmung von Produktions- und Montagehalle sowie Lager oder als Übergang zur Wohnbebauung. Garten / Bepflanzung Geringe Bepflanzung der allgemein knappen Grünflächen, vor allem im Bereich der ehemaligen Wiesenstrasse. Die an der Strasse liegenden Baukörper begrenzen das Areal für die Produktions- und Lagergebäude. Verhältnis zum Strassenraum Während das Geschäftshaus über einen angemessenen Vorgarten verfügt, steht das Fabrikgebäude (1961) das Strassengeviert charakterisierend, unmittelbar am Parzellenrand. Das Fabrikgebäude (1957) liegt innerhalb des Fabrikareals und tritt im Bereich der ehemaligen Wiesenstrasse nur über eine Nebenfassade in Erscheinung. Besondere Merkmale Industrielles Bauen am Rande der Kernzone und mit Ausrichtung auf die Eisenbahnlinie. Die aus unterschiedlichen Zeitabschnitten des 20. Jahrhunderts stammenden Bauanlagen sind nicht nur architekturhistorisch interessant. 78 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 15 Gebiet Nr. 6 Bezeichnung Bützbergstrasse, Ringstrasse, Jägerweg Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, keine schützenswerten, jedoch mehrere erhaltenswerte Gebäude. Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Bebauung bestehend aus einigen Fabrikbauten und mehreren solitär wirkenden, villenähnlichen Wohnhäusern, welche mehrheitlich durch Annexbauten ergänzt sind. Die massiv konstruierten Wohnhäuser unter Mansard- und geknickten Walmdächern richten sich zum jeweiligen Strassenraum. Die gemischt konstruierten Fabrikbauten befinden sich im Rückraum. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude stehen in grossen, repräsentativ gestalteten Gärten, mit mächtigen raumdefinierenden Hochstammbäumen. Garten / Bepflanzung Die teilweise als erweiterte Gebäudesockel wirkenden, vom Strassenniveau abgehobenen Gärten, sind durch Mauern und Zäune klar begrenzt. Verhältnis zum Strassenraum Die Gebäude entlang der Bützbergstrasse, der Ringstrasse und des Jägerweges stehen orthogonal zum Strassenraum. Individuell bepflanzte Gärten vermitteln zur Strasse. Der Strassenraum wird durch die Hochstammbäume der Gärten zoniert. Besondere Merkmale Repräsentative Wohnbauten aus der Zeit um 1900 als Teile des Villengürtels stehen im Dialog mit Industriebauten aus des gleichen Zeit. Gebiet Nr. 7 entfällt 79 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 16 Gebiet Nr. 8 Bezeichnung Gabismatte / Gabismattstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe U, und 15 erhaltenswerte Gebäude (Gabismattstrasse 46 - 74) Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Genossenschaftliche Einfamilienhaussiedlung aus einfachen, gemischt konstruierten Typenbauten unter Satteldach mit angebauten Holzschöpfen. Reiheneinfamilienhäuser unter knapp sitzenden Satteldächern. Ein- und Reiheneinfamilienhäuser, massiv konstruiert, unter Satteldächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Während die Einfamilienhäuser senkrecht, giebelständig zur Erschliessungsstrasse stehen, sind die Reiheneinfamilienhäuser parallel zur Hangneigung angeordnet. Garten / Bepflanzung Die einzelnen Parzellen der Einfamilienhäuser weisen teilweise grosse, ursprünglich der Selbstversorgung dienende, Gärten auf. Verhältnis zum Strassenraum Die Einfamilienhäuser stehen aligniert zur Erschliessungsstrasse. Die fast ausnahmslos vorhandenen Vorgärten vermitteln zum Strassenraum, von dem sich die Parzellen durch niedrige, offene Holzzäune abgrenzen. Besondere Merkmale Sozial- und architekturhistorisch bedeutend als frühe, reine Einfamilienhaus-Siedlung. Verschiedene eigenständige Entwicklungsstufen des genossenschaftlich ausgerichteten Siedlungsbaues. 80 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 17 Gebiet Nr. 9 Bezeichnung Schorenstrasse, Ringstrasse, Feldstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe S, 2 schützenswerte und 5 erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Südlicher Teil mit Baugruppe S: kleinere, einfache Putzbauten unter leicht geknickten Satteldächern. Nördlicher Teil: Gebiet mit grösseren bis herrschaftlichen Wohnhäusern und Villen, als Massivbauten mehrheitlich unter geknickten Walmdächern. Ecke Schorenstrasse/Ringstrasse: Geschäftshaus mit Büro- und Ausstellungsräumen als Massivbau unter Flachdach. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Südlicher Teil mit Baugruppe S: Die Gebäude sind um Gartentiefe von der Strasse zurückgesetzt, bzw. direkt an der Strasse stehend. Nördlicher Teil: Die Baukörper, mit erhöhtem Erdgeschoss, stehen inmitten ihrer verhältnismässig grossen Parzellen. Garten / Bepflanzung Südlicher Teil mit Baugruppe S: Grosszügige, ehemalige Nutz-, heute vor allem Ziergärten. Nördlicher Teil: Die Gebäudekörper sind Teil der grossen, parkartigen Gärten, mit üppiger individueller Bepflanzung mit Hochstammbäumen. Verhältnis zum Strassenraum Südlicher Teil mit Baugruppe S: Die Bauten stehen aligniert zum Strassenverlauf. Klare Abgrenzung der Parzellen zum Strassenraum durch Zäune oder teilweise Hecken. Nördlicher Teil: Teilweise dichte Bepflanzung mit Hochstammbäumen; dadurch treten die Wohnhäuser, vom Strassenraum her betrachtet, mehrheitlich nicht in Erscheinung. Längs zur Ringstrasse stehend, definiert das Geschäftshaus den Strassenraum. Besondere Merkmale Südlicher Teil mit Baugruppe S: Das nutzungsorientierte Konzept der Bauten überträgt sich auch auf den Aussenraum. Nördlicher Teil: Beispiele für repräsentatives Wohnen aus der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts. Südlicher und nördlicher Teil: Weitgehend intakte bauliche und räumliche Strukturen. 81 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 18 Gebiet Nr. 10 Bezeichnung Haldenstrasse, Thunstettenstrasse Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe R mit mehrheitlich schützenswerten und einigen erhaltenswerten Einzelobjekten. Grundlagen Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Geschlossene Reihenhaussiedlung mit Gärten, Erschliessungswegen und Plätzen, die zu einem reizvollen, kleinräumlich gegliederten Ensemble zusammengefasst sind. Die Siedlung wird ergänzt durch vier 6-Familienhäuser. Einfache, gemischt konstruierte Zeilen (Massiv- und Riegbau) unter Mansard- oder leicht geknickten Walmdächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude stehen im Norden, respektive im Westen der Parzelle, parallel zur Erschliessungsstrasse. Klare Differenzierung in Garten- und Strassenfassade. Garten / Bepflanzung Durch die Gebäudestellung wird der, ursprünglich der Selbstversorgung dienende, Gartenbereich maximiert. Die Gartenfassaden mit annähernd symmetrischer Ausbildung wirken repräsentativ. Verhältnis zum Strassenraum Der Strassenraum wird durch die Gebäudezeilen, Eingangsfassade mit Zirkulationsschicht und Schopfbauten, begrenzt. Klar wahrnehmbare Übergänge zu den halbprivaten Vorbereichen und zu den leicht erhöhten Gärten. Besondere Merkmale Frühes Beispiel des sozialen Wohnungsbaus; von hoher architektonischer und sozialhistorischer Bedeutung. 82 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 19 Gebiet Nr. 11 a Bezeichnung Bleichestrasse, Rumiweg, Lozwilstrasse, Ringstrasse, Blumenstrasse, Mattenstrasse, Mittelstrasse Überbauung Mittelstrasse / Mattenstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, als erhaltenswerte Gebäude aufgenommen Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Überbauung mit Mehrfamilienhäusern als schlichte, dreigeschossige Massivbauten unter schwach geneigten, wenig ausladenden Satteldächern. Die aus zwei gestaffelten Einheiten bestehenden Blöcke weisen eine feingliedrige Gestaltung auf. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude sind traufständig zur Mattenstrasse hin ausgerichtet, mit schmalem Eingangsbereich im Nordosten und Gartenbereich im Südwesten. Garten / Bepflanzung Die hofartigen Zwischenräume sind lediglich Gebäudeabstände ohne differenzierte Behandlung durch die Bepflanzung. Weder Zugangsbereich noch Gartenseite werden speziell ausgezeichnet. Verhältnis zum Strassenraum Die Gebäude-Zwischenräume sind gegen die Mittelstrasse offen. Der Strassenraum wird direkt durch das Gebäudevolumen begrenzt Besondere Merkmale Eine der frühesten grossflächigen Wohnüberbauungen der Nachkriegszeit. 83 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 20 Gebiet Nr. 11 b Bezeichnung Bleichestrasse, Rumiweg, Lotzwilstrasse, Mittelstrasse (Ausgenommen: Baugruppe P = Geviert Blumenstrasse, Rumiweg, Schönauweg, Lotzwilstrasse) Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, mehrere erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Grossmehrheitlich typologisch unterschiedliche Wohnhäuser in Massiv- oder Mischbauweise, unter leicht geknickten Sattel- oder Walmdächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude stehen teilweise in grossen, individuell gestalteten Hausgärten. Garten / Bepflanzung Zäune und prägende Randbepflanzungen zu Rumiweg und Mittelstrasse. Teilweise hochstämmige, raumbildende Bepflanzung in Anlehnung an den ostseitig angrenzenden Parkbereich (Baugruppe O, Bauinventar der Stadt Langenthal). Verhältnis zum Strassenraum Die Gebäude stehen mehrheitlich orthogonal zum Strassenraum und sind, je nach Orientierung um den Zugangsbereich resp. die Gartentiefe, von der Strasse zurückgesetzt. Besondere Merkmale Wohnbebauung mit grösstenteils individuell geplanten Einzelhäusern mit hohem Wohnwert, aus den Zwanzigerund Dreissigerjahren. 84 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 21 Gebiet Nr. 11 c Bezeichnung Blumenstrasse, Rumiweg, Schönauweg, Mittelstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe P mit mehreren erhaltenswerten Gebäuden Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Einfache Doppeleinfamilienhäuser in zwei typologisch unterschiedlichen Ausprägungen: Typ 1: Gemischt konstruierte Gebäude (Massiv- und Riegbau) unter schwach geknicktem Walmdach. Typ 2: Behäbige, giebelseitig erschlossene Putzbauten unter Mansarddächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Typ 1: Die Gebäude stehen im Nordwesten der Parzelle und werden über einen Vorgarten vom Strassenraum her erschlossen. Typ 2: Die Bauten sind im Nordwesten der Parzelle situiert. Die Erschliessung erfolgt von Südwesten her, über den Gartenbereich. Garten / Bepflanzung Die Häuser sind von ansprechenden Pflanz- und Blumengärten umgeben. Verhältnis zum Strassenraum Die Bauten stehen aligniert zum Strassenverlauf. Klare Abgrenzung der Parzellen zum Strassenraum durch Zäune oder teilweise Hecken. Besondere Merkmale Typ1: Die "Angestelltenhäuser" unterscheiden sie sich von den zugehörigen "Arbeiterhäusern" an der Haldenstrasse punkto Wohn- und Gartenfläche. Genossenschaftliches Wohnen aus der Zwischenkriegszeit. 85 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 22 Gebiet Nr. 11 d Bezeichnung Blumenstrasse, Mittelstrasse, Lotzwilstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, mehrere erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Typologisch unterschiedliche Doppel- und Einfamilienhäuser in Massiv- oder Mischbauweise, unter Sattel- oder Walmdächern. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude stehen mehrheitlich in individuell gestalteten Hausgärten. Die Doppelhäuser an der Blumenstrasse sind gegenüber der Strasse leicht erhöht. Garten / Bepflanzung Einfache, offene Zäune und teilweise Hecken gegenüber den angrenzenden Strassen. Verhältnis zum Strassenraum Die Gebäude stehen mehrheitlich orthogonal zum Strassenraum (Blumenstrasse, Mittelstrasse) und sind, je nach Orientierung um den Zugangsbereich resp. die Gartentiefe, zurückversetzt. Besondere Merkmale Wohnbebauung mit individuell geplanten Doppel- und Einzelhäusern. 86 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 23 Gebiet Nr. 12 Bezeichnung Quellenstrasse, Langweg, Waldeckstrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe M mit schützenswertem Einzelobjekt Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Ansammlung von mehrheitlich grosszügigen Wohnhäusern, als Massivbauten unter Walm- oder Satteldächern, am Siedlungsrand. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die Gebäude sind orthogonal auf die leicht geschwungene Waldeckstrasse, resp. den Langweg ausgerichtet. Garten / Bepflanzung Von ausgedehnten Grünanlagen umgeben, heben sich die locker stehenden Bauten deutlich von den nördlich anschliessenden Wohnquartieren ab und bilden einen Übergangsbereich zur Landwirtschaftszone. Die Gartenanlagen öffnen sich räumlich zum Landschaftsbereich. Verhältnis zum Strassenraum Klare Begrenzung zum Strassenraum. Besondere Merkmale Qualitätsbewusste Landhausarchitektur aus der Nachkriegszeit. 87 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 24 Gebiet Nr. 13 Bezeichnung Moosrain / Melchnaustrasse Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, Baugruppe L Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Einfamilienhäuser mit massivem Sockelgeschoss und hölzernem Oberbau unter Satteldächern (Chalets); Firstverlauf hauptsächlich quer zum Hang. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Die ähnlich ausgerichteten Hauptbaukörper verleihen der Gruppe eine bemerkenswerte Kompaktheit. Die in den Hang eingetieften Sockelgeschosse vermitteln zur Topografie. Garten / Bepflanzung Einzigartige, von Büschen, Gärten, kleinen Nebenbauten, Fusswegen, Hecken, Brunnen und Mauern durchsetzte Anlage. Verhältnis zum Strassenraum Bedingt durch die Hanglage wird der Strassenraum mehrheitlich durch bauliche Massnahmen begrenzt. Besondere Merkmale Schlichte, baumeisterlich geprägte Heimatstilbauten aus der Zwischen- und Nachkriegszeit. 88 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 25 Gebiet Nr. 14 Bezeichnung Hinterberg / Schützenstrasse, Hinterbergweg Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, 2 schützenswerte und mehrere erhaltenswerte Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Villenartige Solitärbauten in topografisch ausgezeichneter Lage, wirken grösstenteils als Ensembles. In der Regel handelt es sich dabei um Putzbauten mit Kunststeingliederungen unter Walmdächern mit Lukarnen. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Individuelle Gebäudestellung parallel zum Hangverlauf. Garten / Bepflanzung Der jeweilige Garten, als integraler Teil der Anlage, wirkt als Erweiterung der umgebenden Landschaft. Die Bepflanzung ist mehrheitlich Teil der räumlichen Gestaltung. Besonders zu erwähnen sind die grossen, prägenden Einzelbäume. Verhältnis zum Strassenraum Klare Begrenzung des Strassenraumes durch Einfriedungen im Bereich der Schützenstrasse. Besondere Merkmale Anlagen für gehobenes Wohnen vor, während und unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg. Die Wohnbauten sind, zusammen mit den zugehörigen Nebengebäuden, Kristallisationspunkte der repräsentativ gestalteten Umgebung. 89 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 26 Gebiet Nr. 15 Bezeichnung Greppen Grundlagen Bauinventar der Stadt Langenthal, keine Baugruppe, 1 schützenswertes Gebäude Gebäudevolumen

–Dachform

–Ausrichtung

–Materialisierung Markante Bauernhäuser unter mächtigen Vollwalmdächern, deren Firstrichtungen quer zu den Höhenkurven verlaufen, bilden den Eingang zu diesem alten Dorfteil. Im Dialog dazu steht eine Bebauung mit kleinmassstäbliche, gemischt konstruierten Volumen, unter Viertelwalmund Satteldächern, im höher gelegenen Bereich. Gebäudestellung

–im Grundstück

–in der Topografie Einige Gebäude sind, unter Berücksichtigung von Topografie und Besonnung, optimal im Gelände integriert. Während durch die Stellung der ehemaligen Bauernhäuser hauptsächlich eine möglichst neigungsfreie Zufahrt zu den Scheunen erreicht werden sollte, orientieren sich die Häuser im oberen Teil mit ihrer Hauptfassade auf den Greppenweg. Garten / Bepflanzung Die unteren Gebäude sind im Süden oder Westen von grösseren ehemals als Weiden genutzten Grünflächen umgeben. Im oberen Teil der Greppen vermitteln teilweise beachtliche Pflanzgärten zum Strassenraum. Eine lockere, teilweise üppige Bepflanzung definiert die Grundstücksgrenzen. Verhältnis zum Strassenraum Stützmauern fassen die Topografie im Bereich des Greppenwegs und dienen als Sockel für Zäune und Hecken. Eine zusätzliche Bepflanzung dieser Ränder verstärkt die Wirkung des Strassenraumes. 90 Baureglement

5.1 R Anhang IV / Seite 27 Besondere Merkmale Bei der "Greppen" handelt es sich, neben "Geissberg", "Aufhaben" und "Hübeli", um eines der ersten, bedingt durch das Wasser der Langeten erhöhten Siedlungsgebiete von Langenthal. Der alte Dorfteil, mit Bauern- und Handwerkerhäusern, hat sich im Laufe der Zeit zu einem reinen Wohnquartier entwickelt. Die ursprünglich schlichten und klaren Bauvolumen wurden der neuen Nutzung angepasst; anstelle des ehemaligen Feuerweihers bildet der Kinderspielplatz ein Zentrum der Anlage. Trotz dieser teilweise mit wenig Sensibilität erfolgten Umnutzungen, Erneuerungen und Erweiterungen der Häuser, ist die Massstäblichkeit des Quartiers mehrheitlich erhalten geblieben. Durch die nahezu unveränderten Standorte der Gebäude, zusammen mit ihrem Umraum und dem klar definierten Verlauf des Greppenweges, sind die räumlichen Bezüge und damit wichtige Charaktereigenschaften dieses frühen Siedlungsbereichs weitgehend intakt. 91 Baureglement

5.1 R Anhang V / Seite 1 Anhang V Strassenverzeichnis (Art. 14) Für die folgenden aufgeführten Strassen gilt ein Strassenabstand von mindestens 5.00 m Kantonsstrassen Gemeindestrassen

a)Hauptachsen innerorts und ausserorts - Aarwangenstrasse (von der Murgenthalstrasse bis zur Gemeindegrenze Aarwangen)

–Bern-Zürich-Strasse

–Bleienbachstrasse (vom Industrieplatz bis zur Gemeindegrenze Bleienbach)

–Lotzwilstrasse (vom Industrieplatz bis zur Gemeindegrenze Lotzwil)

–Melchnaustrasse (vom Kirchgemeindehaus bis Gemeindegrenze Obersteckholz)

–Murgenthalstrasse (von der Aarwangenstrasse bis zur Gemeindegrenze Roggwil)

–St. Urbanstrasse (von der Jurastrasse bis zur Gemeindegrenze Roggwil) - Melchnaustrasse (vom Spitalplatz bis zum Kirchgemeindehaus)

–St. Urbanstrasse (vom Mühleweg bis zum Spitalplatz)

–Bützbergstrasse (von der Bahnhofstrasse bis zur Bern-Zürich-Strasse)

–Ringstrasse (von der Bützbergstrasse bis zum Industrieplatz)

–Mittelstrasse (vom Flurweg bis zur Lotzwilstrasse) 92 Baureglement

5.1 R Anhang V / Seite 2

b)Sammelstrassen innerorts und im erweiterten Ortskern - Lotzwilstrasse (von der Bleichestrasse bis zur Mittelstrasse) - Aarwangenstrasse (von der Waldhofstrasse bis zur Jurastrasse)

–Bahnhofstrasse (von der Bützbergstrasse bis zum Bahnhofplatz)

–Bäreggstrasse (von der Oberhardstrasse bis zur Aarwangenstrasse)

–Eisenbahnstrasse (von der Bützbergstrasse bis zum Bahnhofplatz)

–Gaswerkstrasse (von der Grubenstrasse bis zur Kläranlage)

–Hasenmattstrasse

–Jurastrasse (von der Aarwangenstrasse bis zum Bahnhofplatz)

–Nordstrasse

–Talstrasse

–Oberhardstrasse (von der Bäreggstrasse bis zur Hasenmattstrasse)

–Thunstettenstrasse (von der Bleichestrasse/Lotzwilstrasse bis zur Gemeindegrenze Thunstetten)

–Waldhofstrasse (von der Murgenthalstrasse bis zur St. Urbanstrasse)

–Weststrasse (von der Bützbergstrasse bis zum Hopfenweg)

–Zieglerstrasse 93 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 1 Anhang VI (graphische Darstellungen) Grafische Darstellungen Abstands- und weitere baupolizeiliche Vorschriften I. Bauabstände vom öffentlichen Verkehrsraum (Art. 14) Regel: Der Bauabstand wird gemessen von der bestehenden oder der in rechtgültigen Plänen festgelegten künftigen effektiven Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes. Die Grenze der vermarchten Strassenparzelle ist ohne Bedeutung. 94 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 2 II. Grenz- und Gebäudeabstände 1. Gebäude mit den Grenzabständen (Art. 16)

Regel: Die schraffierten Flächen dürfen an keiner Stelle über die Par grenze hinausgehen (Grenzabstand) oder die analogen Flächen f Nachbargebäude überdecken (Gebäudeabstand). zellenür ein

2. Winkelbauten und Gebäude mit gestaffelten oder unregelmässigen Grundrissen Regeln:

a)Die nachstehenden Regeln sind nur anwendbar, soweit das abgewinkelte oder gestaffelte Gebäude oder die gestaffelte Gebäudegruppe gleichzeitig bewilligt und in einem Zug erstellt werden;

b)der Grenzabstand und der Gebäudeabstand einer im Grundriss gestaffelten Gebäudeseite werden von der Linie des mittleren Abstandes dieser Gebäudeseite zur Grundstücksgrenze aus gemessen;

c)die mittlere Abstandslinie ist parallel zur massgebenden Grundstückgrenze zu ziehen, und zwar derart, dass die über die Linie vorspringenden Grundsrissflächen flächengleich sind mit den hinter der Linie liegenden GrundrissRücksprüngen (baufreie Flächen);

d)die mittlere Abstandslinie darf in keinem Punkt die reglementarischen Grenzoder Gebäudeabstände unterschreiten;

e)einzelne Gebäudeteile oder Teile einer Gebäudegruppe können - auch auf der besonnten Längsseite - höchstens bis zu dem von ihrer Ausdehnung berechneten kleinen Grenzabstand an die Nachbargrenze heranreichen; dabei darf aber kein nach Art. 22 der Bauverordnung unzulässiger Schattenwurf entstehen. 95 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 3 Beispiel A: Winkelbau

Legende siehe "Anhang VI, Seite 2"

Bemerkungen: Die Abstandslinie verläuft parallel zu der massgebenden Parzellengrenze. Die Flächen A und B müssen gleich gross sein. Der grosse Grenzabstand wird von der mittleren Abstandslinie aus gemessen (rechtwinklig zur Fassade) und aus der Gesamtlänge des Gebäudes (30 m) errechnet. Der Gebäudeteil A könnte an sich noch näher an die südliche Grundstückgrenze herangerückt werden, nämlich bis zum kleinen Grenzabstand, doch müsste in diesem Falle zur Kompensation die Südfassade des östlichen Gebäudeteiles weiter von der Grenze zurückgenommen werden (vergleiche Grundrissvariante). Bei seitlichen Rückstaffelungen ist immer der kleine Grenzabstand massgebend. 96 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 4 Beispiel B: Gebäudegruppe mit gestaffeltem Grundriss Nördlicher und südlicher Grenzabstand (Art. 16)

Legende siehe "Anhang VI, Seite 2" III. Gebäudelänge (Art. 33) Als Gebäudelänge gilt immer die längere Seite eines Gebäudes. Bei Gebäuden mit gestaffeltem Grundriss wird die Länge am flächenmässig kleinsten umschriebenen Rechteck gemessen. 97 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 5 IV. Gebäudehöhe 1. Gebäudehöhe bei Bauten am Hang (Art. 22, Art. 32) Abgrabung Abgrabung 1/2 1/2 1/2 1/2 2. Gebäudehöhe bei Fassaden mit Abgrabungen (Art. 22, Art. 32) 1/2 1/2 1/2 1/2 Abgrabung Aufschüttung 98 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 6 3. Gebäudehöhe bei gestaffelten Gebäuden (Art. 22) Bei Gebäuden, deren Schnittlinie zwischen der Fassadenflucht und der Oberkante des Dachsparrens (bei Flachdachbauten Oberkante der Brüstung) in der Höhe gestaffelt ist, sind die Gebäudehöhen für jeden dieser Gebäudeteile gesondert zu messen. Abgrabung Abgrabung Abgrabung Abgrabung

Bei Bauten am Hang, die im Grundriss gestaffelt sind, ist die Gebäudehöhe für jeden dieser Gebäudeteile gesondert zu messen. 99 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 7 4. Gebäudehöhe bei Gebäuden mit Flachdach (Art. 22) mit geschlossener Brüstung

mit offener Brüstung (Geländer) Abgrabung Aufschüttung 1/2 1/2 1/2 1/2 5. Gebäudehöhe bei Gebäuden mit Pultdach Abgrabung Abgrabung Aufschüttung 1/2 1/2 1/2 1/2 100 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 8 V. Firsthöhe, Gebäudeprofil (Art. 23) ---- = zulässiges Gebäudeprofil (der Neigungswinkel ist nur mit den Längsseiten zu beachten) FH = zulässige Firsthöhe GH = zulässige Gebäudehöhe 1. Beispiele Zone W2A Annahmen: Gebäudebreite 8.00 m

Gebäudebreite 12.00 m Zulässiges Gebäudeprofil in der Zone W2A Zulässiges Gebäudeprofil in der Zone W2A Profil vollständig ausgenützt

Flachdach mit Attika (Art. 25) 101 Baureglement

5.1 R Anhang VI / Seite 9 Zulässiges Gebäudeprofil in der Zone W2A

Steildach mit Neigung über 45°

Pultdach, versetzte Geschosse Zulässiges Gebäudeprofil in der Zone W2A

Steildach mit Neigung über 45°

Schrägdach mit verschiedenen Dachneigungen Zulässiges Gebäudeprofil in der Zone W2A Tonnendach

Abgesetztes Schrägdach 102 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 1 Anhang VII Liste der Naturobjekte Typologieliste der kartierten Lebensräume und Naturobjekte 1. Feuchtgebiete

1.3 Feuchtwiesen, Rieder

1.4 Bäche inkl. Hochstaudensaum

1.5 Gräben inkl. temporäre 2. Kleingehölze

2.1 Hecken

2.1.1 Niederhecke

2.1.2 Hoch- oder Baumhecke

2.2 Feldgehölze

2.3 Markante Einzelbäume mit Artangabe

2.4 Freistehende Gehölzgruppen auch an ehemaligen Wässergräben

2.5 Gewässerbegleitende Gehölze 3. Obstgärten

3.1 Feldobstwiesen mit hochstämmigen Bäumen 4. Erdaufschlüsse 4.1 Gruben, Böschungen 5. Kleinstrukturen/

Restflächen

5.1 Artenreiches Dauergrünland

5.2 Magerwiesen (z.B. Bahnböschungen)

5.3 Brachflächen und Ödland 103 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 2 Liste der Naturobjekte Feld Typ Nr. Bemerkungen

A 2.1.1 1 Niederhecke
A 2.2 1 Feldgehölz
A 2.2 2 Feldgehölz
A 2.3 1 Kirschbaum
A 4.1 1 Keltengräber (Gruben, Böschungen)
A 2.1.2 1 ARA, Hoch- oder Baumhecke

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

A 5.2 1 Bahnböschung / Tagfalterstandort

B 2.3 1 Bergahorn
B 2.5 1 ARA Entlastung Ufergehölz
B 1.4 1 Weiherbächli mit Hochstaudensaum
B 2.5 2 Weiherbächli Ufergehölz
B 2.1.1 1 Niederhecke an Strasse
B 2.4 1 Freistehende Gehölzgruppe

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

B 2.1.2 1 Gehölzabschluss mit alten Eichen

C 2.3 1 4 Eschen
C 1.5 1 Güllenbach
C 2.5 1 Langeten Gehölz
C 1.4 1 Langeten
C 2.4 1 2 einzelne Weiden

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

C 1.5 2 Steiachergraben mit Hochstauden C 2.4 2 3 Gruppen: Weide, Esche, Erle an Wässergraben C 2.5 2 Güllenbach: Eschen und Sträucher C 2.3 2 1 alte Eiche C 2.4 3 Gehölzgruppe mit Linde und Hartriegel C 2.4 4 Freistehende Gehölzgruppe mit Schwarzdorn, Hartriegel und 2 Silberweiden C 2.3 3 Rosskastanie 104 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 3 C 2.4 5 Freistehende Gehölzgruppe bestehend aus Winterlinde, Eiche, Pfaffenhütchen, Eiche, Hasel C 2.4 6 Freistehende Gehölzgruppe bestehend aus Esche, Hasel, Pfaffenhütchen C 2.5 3 Weiherbächli, Bestockung C 2.5 4 Weiherbächli unten, Bestockung C 2.5 5 Weiherbächli mitte, Bestockung

C 1.4 2 Weiherbächli
C 2.3 4 Eiche
C 2.5 6 Langeten Uferbestockung

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

D 2.5 1 Langeten Ufergehölz
D 2.4 1 Freistehende Gehölzgruppen
D 2.1.2 1 Feldhecke

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D 1.5 1 Schwäbetgraben, ausser Funktion D 2.4 2 3 Baumgruppen bestehend aus Ahornen, Eschen, Erlen

D 2.3 1 Esche
D 2.3 2 2 Eschen
D 2.3 3 Erle
D 2.4 3 Freistehende Gehölzgruppen an ehemaligen Wassergräben
D 1.5 2 Grabenfragment
D 2.3 4 Esche
D 2.4 4 Esche, Traubenkirsche, Erle
D 2.3 5 Erle
D 2.3 6 Esche
D 1.5 3 Temporärer Graben
D 2.5 3 Junge Esche und 2 Erlen
D 1.4 1 Weiherbächli
D 2.3 7 Esche, 2 Erlen

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D 2.5 4 Gehölz längs Weiherbächli, meist Erlen D 5.1 1 Artenreiches Dauergrünland, Wegböschung 105 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 4 E 2.5 1 Baumgruppe, bestehend aus 5 Erlen, Salweide E 1.4 1 Weiherbächli mit artenreichen Hochstauden E 2.2 1 Waldübergang hint. Scheibenstand E 5.3 1 Brachfläche bei Scheibenstand E 2.4 1 Allee, bestehend aus 18 Nussbäumen, 3 Salweiden

E 2.3 1 5 Nussbäume
E 5.1 1 Artenreiches Dauergrünland, Wegböschung Ost
E 2.5 2 Gewässerbegleitende Baumgruppe, 1 Erle, 2 Weiden

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F 2.3 1 Waldhof, Nussbaum-Allee
F 3.1 1 Waldhof, Obst-Baumallee
F 3.1 2 Waldhof, 10 Obstbäume
F 5.1 1 Artenreiches Dauergründland, Strassenböschung
F 2.1.2 1 Hecke Hasel
F 2.3 2 7 Kirschbäume

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G 2.3 1 6 Nussbäume
G 3.1 1 Hochstamm-Obstbaumallee
G 2.3 2 Birkenallee

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G 5.1 1 Artenreiches Dauergründland, Waldlichtung mit Weidenutzung G 5.3 1 Brachefläche, Ödland, altes Grubengelände

H 1.4 1 Rickenbach H 2.5 1 Gewässerbegleitendes Gehölz H 5.1 1 Artenreiches Dauergrünland, Kohldistelwiese 106 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 5 I 1.4 1 Dottelbächli I 2.5 1 Gewässerbegleitende Gehölzgruppe, überwiegend Erlen I 2.1.2 1 Hecke bestehend aus Eschen, Erle, Weiden

I 1.4 2 Schwändibächli
I 2.4 1 2 Erlengruppen
I 1.3 1 Feuchtwiese

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I 2.1.1 1 Niederhecke bestehend aus Hundsrosen und 1 Nussbaum I 2.4 2 Gehölzgruppen in ehem. Grube I 5.2 1 Magerwiese, Böschungen I 3.1 1 5 alte Obstbäume und 5 neue Hochstämmer

J Entfällt

K 1.4 1 Schulbächli
K 2.5 1 Gewässerbegleitendes Gehölz, Erlen
K 2.5 2 Gewässerbegleitendes Gehölz, 14 Erlen
K 1.4 2 Hambüehlbächli

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K 2.4 1 Erlengruppe mit Pappel K 2.1.2 1 Hecke mit 5 Eichen und Hasel K 2.4 2 Baumgruppe, bestehend aus 1 alte Eiche, 1 Esche, 1 Erle

K 1.5 1 Wasserführender Graben
K 1.5 2 Wasserführender Graben
K 2.5 3 Gewässerbegleitendes Gehölz, Uferbestockung
K 1.4 3 Chlibächli
K 1.4 4 Langeten

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K 2.5 4 Gewässerbegleitendes Ufergehölz, Langeten K 2.5 5 Gewässerbegleitendes Ufergehölz, Brunnbach

K 1.4 5 Brunnbach
K 2.4 3 Baumgruppe, bestehend aus 1 Eiche, 1 Pappel, Esche, Weide
K 3.1 1 Obstgarten

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K 1.5 3 Alter Wässergraben, teilweise Hochstauden 107 Baureglement

5.1 R Anhang VII / Seite 6 L 1.5 1 Graben mit Igelkolben

M 5.3 1 Brachflächen und Ödland

M 2.3 1 Silberweide
M 3.1 1 Obstgarten
M 3.1 2 Obstgarten
M 1.5 1 Wiesengraben
M 2.3 3 Birnbäume
M 2.1.1 1 Haselhecke Ost
M 1.3 1 Feuchtwiesen
M 1,5 2 Graben inkl. Hochstauden
M 2.3 2 Silberweide
M 1.5 3 Graben längs Bahnböschung
M 1.5 4 Widenbach
M 3.1 3 4 Obstbäume

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N 1.4 1 Hopferenbach 108 Baureglement

5.1 R Beilage / Seite 1 Beilage

Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 1911 (Fassung vom 7. Juni 1970)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.