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Art. 57 · Baugesuche

BZO Baureglement Langenthal · S. 29 · Original-PDF

1Das Bauinventar der Stadt Langenthal ist ein Inventar der schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler im Sinne der kantonalen Baugesetzgebung. 2. Bauinventar, bauliche Schutzobjekte

2Bauvorhaben an Objekten, welche im Inventar als schützenswert oder erhaltenswert eingestuft sind, werden der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme unterbreitet. Die Baubewilligungsbehörde trifft ihren Entscheid in Kenntnis dieser Stellungnahme.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.