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Art. 51 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen

BZO Baureglement Langenthal · S. 28 · Original-PDF

1Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen (ZSF) sind Areale, welche für Sport- und Spielfelder, Familiengärten und ähnliche Freizeitbetätigungen ausgeschieden werden. Zone für Sportund Freizeitanlagen

2Die Zweckbestimmung und die Grundzüge der Überbauung zu den einzelnen ZSF sind im Anhang I formuliert. V. Grünzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.