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Art. 47 · g) Beratung

BZO Baureglement Langenthal · S. 26 · Original-PDF

Es wird empfohlen, grundsätzliche Fragen in Bezug auf Nutzung, Bauvolumen und Gestaltung in einem möglichst frühen Stadium der Planung mit dem Bauinspektorat zu besprechen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.