Art. 41
BZO Baureglement Langenthal · S. 24 · Original-PDF
1Die Kernzone umfasst das gewachsene Zentrum der Stadt, dessen nutzungsmässige Vielfalt und bauliche Eigenart, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Raum, erhalten und weiterentwickelt werden soll. 4. Kernzone
a)Umfang Nutzung
2Die Kernzone ist für eine gemischte Nutzung (Dienstleistungen, Verkauf, Gewerbe, Wohnen) bestimmt.
3Erdgeschossflächen entlang öffentlich zugänglicher Bereiche sind für Nutzungen mit Publikumsverkehr und für Arbeitsplätze (Läden, Dienstleistungen, Gewerbe) bestimmt und müssen deshalb bei Neubauten eine Raumhöhe von mindestens 3.50 m Licht aufweisen. 22 Baureglement
5.1 R
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.