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Art. 38 · Grünzonen
BZO Baureglement Langenthal · S. 24 · Original-PDF
1Die Arbeitszonen sind für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen bestimmt. 3. Arbeitszonen (Aa, Ab, Ac)
a)Nutzung
2Verkaufsgeschäfte sind bis max. 300 m2 Verkaufsfläche (mit Ausnahme von Art. 40) zulässig.
3In den Arbeitszonen Aa und Ac sind nur betriebsnotwendige Wohnungen zulässig.
4In der Arbeitszone Ab ist pro Betrieb, bei grösseren Betrieben pro 1'000 m2 betrieblich genutzte Bruttogeschossfläche, eine Wohnung zulässig.
5Für Arbeitszonen, die in der Grundwasserschutzzone liegen, gelten die Bestimmungen der Schutzzonenreglemente.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.