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Art. 34

BZO Baureglement Langenthal · S. 23 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sind für Wohnnutzungen bestimmt. 1. Wohnzonen (W)

a)Nutzung

2Nicht störende Kleingewerbe und Dienstleistungen sind zulässig, in den Zonen W2/A, W2/B und W2/C jedoch nur bis zu einem Drittel der zulässigen Bruttogeschossfläche.

3Verkaufsgeschäfte sind nur zulässig für den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs und bis max. 300 m2 Verkaufsfläche.

4In den Zonen W2/A und W2/B sind pro Gebäude höchstens zwei Wohnungen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.