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Art. 10 · 1. Grundsatz
BZO Baureglement Langenthal · S. 15 · Original-PDF
1Alle Bauten und Anlagen sind so zu gestalten, dass zusammen mit den bestehenden oder vorauszusehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht. Sie sollen sich gut in das Orts- und Landschaftsbild und in den Strassenraum einordnen und auf erhaltenswerte Eigenarten Rücksicht nehmen.
2Die Stadt fördert die Bestrebungen zur Erhaltung und Erneuerung schutzwürdiger Bauten und Ortsbilder. Zu diesem Zweck kann der Gemeinderat gemäss dem Reglement über die Erhaltung und Erneuerung schutzwürdiger Bauten und Ortsbilder Beiträge ausrichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.