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Art. 38 · Innengestaltung von Bauten
BZO Planungs- und Baureglement Gemeinde Lachen · S. 13 · Original-PDF
1 Wohn- und Arbeitsräume müssen Fensterflächen aufweisen, die mindestens 1/10 der anrechenbaren Innengrundfläche betragen. 2 Die Abstellraumfläche beträgt mindestens 1 m² je Wohn- oder Arbeitsraum. 3 In Mehrfamilienhäusern muss die Treppenlaufbreite mindestens 1.20 m aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.