Art. 1
BZO Baureglement Bezirk Kuessnacht · S. 2 · Original-PDF
1Das Baureglement und die ilbrigen Planungsmittel bezwecken:
a)eine haushiilterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Kulturlandes, schiltzenswerter Gebiete und der Erholungsraume,
b)eine geordnete Besiedlung in Kilssnacht, lmmensee und Merlischachen,
c)die Wahrung und Forderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes,
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen. 2Das Baureglement enthalt Bestimmungen, welche lnhalt und Verfahren der kommunalen Nutzungsplane naher umschreiben. 3Es legt zudem die kommunalen Bauvorschriften fest. 4Das Baureglement und die Planungsmittel gelten filr das ganze Gebiet des Bezirks Kilssnacht. 2. Vorbehalt des ubrigen Rechts
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.