← BZO Kreuzlingen · Inhaltsverzeichnis
Art. 19 · Landschaftsschutzzone
BZO Baureglement Kreuzlingen · S. 13 · Original-PDF
Landschaftsschutzzone 1 Landschaftsschutzzonen umfassen Gebiete, die der dauernden Erhaltung der wertvollen Landschaftsräume in ihrer natürlichen Schönheit, Vielfalt und Eigenart dienen. 2 Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind erlaubt, sofern der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird.
Seite 9 3 Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist nicht eingeschränkt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.