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Art. 18 · Übergangszone
BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 10 · Original-PDF
1Bis zur Zuordnung zu einer anderen Zone gelten für die Bewirtschaftung die Vorschriften der Landwirtschaftszone.
2Bauten sind nur nach Art. 24 RPG zulässig.
3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. D. SCHUTZZONEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.