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Art. 18 · Übergangszone

BZO Bau- und Nutzungsordnung gemäss § 15 BauG · S. 10 · Original-PDF

1Bis zur Zuordnung zu einer anderen Zone gelten für die Bewirtschaftung die Vorschriften der Landwirtschaftszone.

2Bauten sind nur nach Art. 24 RPG zulässig.

3Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. D. SCHUTZZONEN

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.