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Art. 37 · Erholungszone Sport

BZO (BZO) Kloten · S. 14 · Original-PDF

1Es dürfen Bauten erstellt werden, welche direkt den darin ausgeübten Sportarten dienen.

2Diese haben den kantonalrechtlichen Massvorschriften zu genügen.

3Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.