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Art. 26 · Gebäudelänge

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 9 · Original-PDF

1Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung inkl. Anbauten.

2Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sie sich nach der senkrechten Projektion auf eine gerade Linie, die der Verlängerung des längsten geraden Teils dieser Fassade entspricht. Mehrlängenzuschlag

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.