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Art. 20 · lntensivlandwirtschaftszone

BZO Baureglement Kirchberg SG · S. 7 · Original-PDF

lntensivlandwirtschaftszone

1In der lntensivlandwirtschaftszone "Gartenbau IL G" und "Tierhaltung IL T" ist nach den Bestimmungen von Art. 20 BauG eine überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängige landwirtschaftliche Nutzung zulässig.

2Die Erstellung von Bauten und Anlagen ist gestattet, soweit sie für die zonenkonforme Bewirtschaftung benötigt werden. Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig.

3Bauten und Anlagen in Abweichung zu Art. 22 (Tabelle der Grundmasse) sind im Rahmen eines Sondernutzungsplanes möglich.

4Bauten und Anlagen haben sich so in das Landschaftsbild einzuordnen, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erzielt wird.

5Neu- und Umbauten in direkter Nachbarschaft zum angrenzenden baulichen Ensemble "Zwirnerei Mühlau" dürfen dessen Erscheinung und Wechselwirkung mit der Umgebung nicht negativ beeinträchtigen. Die Einfügung der Bauten und Anlagen in die Umgebung ist mit einem Sondernutzungsplan zu regeln. Zonen für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.