← BZO Kirchberg (BE) · Inhaltsverzeichnis

Art. 79m · 10. Entzug von Licht

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 68 · Original-PDF

1Werden wohnhygienische Verhältnisse durch den Schattenwurf hochstämmiger Bäume wesentlich beein-

und Sonne

trächtigt, so ist deren Eigentümer verpflichtet, die störenden Bäume gegen angemessene Entschädigung auf ein tragbares Mass zurückzuschneiden und sie nötigenfalls zu beseitigen.

2Vorbehalten bleiben entgegenstehende öffentliche Interessen, insbesondere des Natur- und Heimatschutzes und des Schutzes von Alleen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.