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Art. 15

BZO Baureglement Kirchberg BE · S. 15 · Original-PDF

b)An- und

Kleinbauten

1Für An- und Kleinbauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmt sind, genügt allseitig ein Grenzabstand von 2.0 m, sofern die Fassadenhöhe dieser Bauten 4.0 m auf das Geländer gemessen sowie 3.0 m ohne Geländer gemessen und ihre Grundfläche 60 m2, nicht übersteigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.