Art. 5.1 · Nutzweise
BZO Kilchberg · S. 12 · Original-PDF
5.1 Nutzweise
1Neben dem Wohnen sind auch nicht störende Betriebe gestattet.
2In den Wohnzonen W1, W2A, W2B, W3A und W3B darf die Nettogeschossfläche solcher Betriebe 1/3 der gesamten Nettogeschossfläche nicht überschreiten.
3Als Nettogeschossfläche gilt die ausbaubare Fläche wie für die Ausnützungsziffer. Genutzte Flächen in Dach- und Untergeschossen sind jedoch mitzurechnen.
4Die Wohn- oder Gewerbeanteile können zwischen aneinander angrenzenden Grundstücken, die in derselben Wohnzone liegen, verlagert werden. Ebenso können Wohn- und Gewerbeanteile über Strassen, Wege und Plätze hinweg zwischen direkt gegenüberliegenden Grundstücken verlagert werden, sofern sie in derselben Wohnzone liegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.