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Art. 4.3 · Nutzungsanordnung
BZO Kilchberg · S. 12 · Original-PDF
4.3 Nutzungsanordnung In dem im Zonenplan besonders bezeichneten Bereich ist mindestens die Hälfte der jeweiligen direkt der Bahnhofstrasse zugewandten Nutzfläche im Erdgeschoss ausschliesslich Nutzweisen gemäss Ziff. 4.1 vorbehalten. Diese zulässigen Nutzweisen haben Publikumsverkehr aufzuweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.