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Art. 13.4 · Spiel- und Ruheflächen
BZO Kilchberg · S. 19 · Original-PDF
13.4 Spiel- und Ruheflächen
1Bei Mehrfamilienhäusern oder verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind an verkehrssicherer und gut besonnter Lage Freiflächen in zweckmässiger Grösse als Spiel- und Ruheflächen auszugestalten.
2Die Spiel- und Ruheflächen sind dauernd ihrem Zweck zu erhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.