← BZO Kilchberg · Inhaltsverzeichnis

Art. 13.4 · Spiel- und Ruheflächen

BZO Kilchberg · S. 19 · Original-PDF

13.4 Spiel- und Ruheflächen

1Bei Mehrfamilienhäusern oder verdichteten Einfamilienhaussiedlungen sind an verkehrssicherer und gut besonnter Lage Freiflächen in zweckmässiger Grösse als Spiel- und Ruheflächen auszugestalten.

2Die Spiel- und Ruheflächen sind dauernd ihrem Zweck zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.