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Art. 10.2 · Erholungszone B, Sport- und Freizeitanlage, EB
BZO Kilchberg · S. 14 · Original-PDF
10.2 Erholungszone B, Sport- und Freizeitanlage, EB
1In dieser Zone sind die Erstellung und Erweiterung von Bauten und Anlagen für den Sport- und Freizeitbetrieb zulässig.
2Es gelten die kantonalen Bauvorschriften.
3Bauten haben gegenüber den privaten Nachbargrundstücken die Grenz- und Gebäudeabstände der betreffenden angrenzenden Bauzonen einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.