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Art. 1.2 · Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung (LSV)
BZO Kilchberg · S. 5 · Original-PDF
1.2 Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen nach Lärmschutzverordnung (LSV)
1Das Gemeindegebiet ist in die Zonen gemäss Ziffer 1.2.1 und 1.2.2 eingeteilt, soweit es nicht kantonalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist.
2Für die Nutzungszonen gelten, gestützt auf die Art. 43 Abs. 1 und 44 LSV, folgende Empfindlichkeitsstufen (ES):
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.