Art. 39 · Form des Baugesuches
BZO Baureglement der Gemeinde Kaltbrunn · S. 21 · Original-PDF
BauG Art. 80ff
1Das Baugesuch ist mit dem von der Gemeinde erhältlichen Baugesuchsformular vierfach einzureichen. Bei Bedarf können weitere Exemplare verlangt werden.
a)Baubeschrieb Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung, besonders Farbgebung und Material, aus den Plänen nicht ersichtlich ist.
b)Situationsplan Neueste Grundbuchplankopie mit Unterschrift des Nachführungsgeometers, mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen-, Grenz- und Gebäudeabstände. c) Grundrisse Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Feuerstätten und der Zweckbestimmung der einzelnen Räume, der Mauerstärken und der Fenster- und Bodenflächen.
d)Schnitt- und Fassadenplan Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Gebäude- und Stockwerkhöhen. Ebenfalls sind die bestehenden und neuen Terrainlinien bis an die Grenze sowie der Niveaupunkt und Ausgangspunkt in Meereshöhe anzugeben.
e)Umgebungsplan Plan der Umgebungsgestaltung mit Kinderspielplätzen, Autoabstellplätzen und Zufahrten, Stützmauern, Einfriedungen, usw. unter Angabe der Höhenkoten. f) Schutzraum- und Öltankeingabe nach gesetzlichen Vorschriften.
g)Liegenschaftsentwässerung/Werkpläne Besondere Eingabe für Kanalisationsanschlüsse (gemäss Kanalisationsreglement mit Angabe von Leitungsdurchmesser, -material und -gefälle mit Grundriss und Längenprofil nach den Richtlinien des VSA) sowie der bestehenden und zukünftigen Werkleitungen.
h)Energie-Nachweis nach Art. 7 der Energieverordnung (sGS 741.11) kann der Nachweis auch erst erbracht werden, nachdem die Baubewilligung erteilt ist (aber vor Beginn der Bauarbeiten). i) Nachweis nach Art. 12 der Luftreinhalteverordnung (SR 814.318.142.1). j) Unterlagen nach Art. 32 Abs. 1 und Art. 34 der Lärmschutzverordnung (SR 814.41). k) Baukostenangaben (BKP 2). Gemeinde Kaltbrunn
–22 - Baureglement
2Sämtliche Unterlagen des Baugesuches müssen vom Bauherrn, vom Projektverfasser und vom Grundeigentümer unterzeichnet sein.
3Bei allen Fassadenänderungen (wie Einbau von Fenstern, Türen, Vorplatzüberdachungen, usw.) ist ein Plan einzureichen, in dem die vollständige Fassade samt den beabsichtigten Änderungen ersichtlich ist.
4Bei besonderen Bauprojekten kann der Gemeinderat die Eingabe eines Modells und weiterer ihm notwendig erscheinende Unterlagen verlangen.
5Für die Beurteilung von Gesamtüberbauungen ist mit dem Baubewilligungsgesuch ein Erläuterungsbericht und ein Arbeitsmodell im Massstab 1:500 einzureichen. Gleichzeitig können weitere Angaben über die Art der Bebauung sowie Schattendiagramme, Fotografien usw. verlangt werden.
6Der Gemeinderat ist auch befugt externe Gutachten auf Kosten des GesuchsteIlers einzuholen, wenn besondere Fachkenntnisse zur Sachverhaltsermittlung erforderlich sind und die Gesuchsunterlagen nicht abschliessend Aufschluss geben.
7Für unbedeutende Bauvorhaben kann die Baubehörde die Vorlegung der Planunterlagen beschränken.
8Bei Umbauten ist aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau gut ersichtlich darzustellen (unter Hervorhebung der bestehenden Teile in schwarzer, der neuen Teile in roter und der abzubrechenden Teile in gelber Farbe).
9Die Unterlagen des Baugesuches sind gefalzt auf das Format A4 (210/297 mm) einzureichen. Alle Unterlagen haben einheitlich mit Ort, Datum, Massstab, Himmelsrichtung und den erforderlichen Bezeichnungen versehen zu sein.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.