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Art. 7 · Abstellplätze für Motorfahrzeuge

BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 4 · Original-PDF

1Die Zahl der Abstellplätze ist unter Berücksichtigung folgender Richtlinien festzusetzen: Abstellplätze für Motorfahrzeuge

a)bei Wohnbauten mindestens 1 Parkfeld pro Wohnung bis 100 m2 Hauptnutzfläche, darüber mindestens 2 Parkfelder. Zusätzlich pro 6 Parkfelder ist ein Besucherparkplatz zu realisieren.

b)bei Gewerbe-, Dienstleistungs- und ähnliche Bauten setzt der Gemeinderat die Abstellplätze entsprechend der VSS-Norm fest.

2Mindestens 50% der Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind als Einstellplätze (Unterstand, Einzelgarage oder Parkgaragen) auszuführen. Einstellplätze

3Ist die Realisierung eines Parkplatzes auf eigenem Grund nicht möglich, kann eine Ersatzgabe geleistet werden. Dies trifft nur dann zu, wenn es zu einer GeErsatzabgabe fährdung des Verkehrs oder zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes kommt.

4Die Ersatzabgabe je Abstellplatz beträgt Fr. 6'000.- und muss vor Baubeginn beglichen werden. Die Höhe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zürcher Index der Wohnbaukosten vom 01.04.2016 (100 Punkte, Basis April 2016) und wird jeweils auf den 1 . Januar jeden Jahres angepasst. Höhe der Ersatzabgabe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.