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Art. 26 · Landwirtschaftszone

BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 8 · Original-PDF

1In der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit sie aufLandwirtgrund der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sind. schaftszone

2Die Verkehrsflächen sind für Bauten und Anlagen bestimmt, die der VerkehrsVerkehrsfläche raumgestaltung oder -nutzung dienen.

3Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das „Übrige Gemeinübriges Gedegebiet". Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richtet sich nach den Bestmeindegebiet immungen des eidgenössischen Rechts.

ZoneWAWBWGGöBAFZLWZ
Geschossflächenziffer
Einzelbauweise0.550.350.650.65---
Gebäudehöhe m
Einzelbauweise9799---
Firsthöhe
Einzelbauweise13111313---
Grenzabstand PBG PBG PBG PBG PBG PBG PBG
Gebäudelänae
Einzelbauweise25203040---
Emofi ndl ich keitsstufeIIIIIIIIIIIIIIIIIII

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.