Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich
BZO Baureglement Gemeinde Innerthal · S. 2 · Original-PDF
1Das Baureglement und die übrigen Planungsmittel bezwecken:
a)eine haushälterische Nutzung des Bodens, insbesondere die Erhaltung des Zweck Kulturlandes und schützenswerter Gebiete;
b)eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde;
c)die Wahrung und Förderung der Eigenart des Orts- und Landschaftsbildes;
d)die Sicherstellung von gesunden Umweltbedingungen.
2Das Baureglement und die Planungsmittel gelten für das ganze Gebiet der Gemeinde lnnerthal. Geltungsbereich
3Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des übrigen kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Rechts. Übriges Recht II. Planungsmittel
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.