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Art. 9 · Gestaltung von An-, Um- und Nebenbauten

BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 10 · Original-PDF

9 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl Art. 14 Erholungsflächen

1Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens 4 Familienwohnungen oder bei entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind gut besonnte Erholungsflächen abseits vom Verkehr anzulegen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten. 2Erholungsflächen sind grundsätzlich als zusammenhängende Grünflächen mit Spiel- und Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflanzung zu gestalten. Ihre Fläche hat wenigstens 10 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche der Familienwohnungen zu entsprechen.

3Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse, insbesondere in der Kernund Zentrumszonen, die Anlegung der erforderlichen Erholungsflächen, so hat die Bauträgerschaft eine Ersatzabgabe zu leisten. Diese beträgt CHF 100.00 pro fehlendem m2 Fläche und ist zweckgebunden zur Anlegung öffentlicher Erholungsflächen zu verwenden. Die Ersatzabgaben unterliegen der gleichen Fälligkeit und Indexierung wie die Ersatzabgaben für Motorfahrzeugabstellplätze.

Art. 15 Abstellflächen

1Bei Mehrfamilienhäusern ist pro Wohnung ein genügend grosser Abstellraum vorzusehen.

2Zudem sind in der Nähe des Haus- oder Nebeneingangs genügend grosse, wettergeschützte Abstellflächen oder Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte sowie Kehrichtbehälter zu erstellen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.