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Art. 21 · Benennung der Strassen

BZO Baureglement der Gemeinde Ingenbohl · S. 22 · Original-PDF

21 Baureglement der Gemeinde Ingenbohl a) Bei zusammenhängenden Grundstücken bis 1’500 m2 ein qualifiziertes Planungsverfahren und b) bei zusammenhängenden Grundstücken ab 1’500 m2 zusätzlich ein nachträglicher Gestaltungsplan, um die wesentlichen Festlegungen rechtlich zu sichern.

3Unter qualifiziertem Planungsverfahren wird ein Projektwettbewerb (SIA 142) oder ein Studienauftrag (SIA 143) verstanden mit mindestens 3 Projektvorschlägen. Alternativ kann ein Workshopverfahren mit einem Projektverfasser und einem Beurteilungsgremium durchgeführt werden. Die Bewilligungsbehörde bestimmt zusammen mit den Bauherrschaften das jeweilige Verfahren, das Beurteilungsgremium und die Beurteilungskriterien. Das Verfahren wird durch Vertreter der Gemeinde und die kantonale Denkmalpflege begleitet. Die Vertreter der Gemeinde dürfen nicht dem Gemeinderat angehören.

Art. 36e Kernzone 3: Besondere Vorschriften

1Es gelten die ordentlichen Abstandsvorschriften. Die Grundmasse richten sich nach Art. 51.

2Es gilt die offene Bauweise, ausgenommen bei bestehender oder annähernd geschlossener Bauweise. Werden auf solchen Grundstücken Bestandesbauten durch grössere Bauten ersetzt und/oder aufgestockt, bleibt die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 73 PBG vorbehalten.

3Für die strassenzugewandten Fassaden der Hauptbauten gilt eine maximale Gebäudelänge oder -breite von 18 m. Maximal 2-geschossige Zwischenbauten sind in der Form von mindestens um 3 m zurückversetzten Verbindungsbauten gestattet.

Art. 37 Zentrumszone (Seeklinik)

1Die Zentrumszone (Seeklinik) umfasst das Areal der Seeklinik. Innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Gestaltungsplangebietes ist der Kernbestand der Parkanlage (bestehender Teich und dazugehörige Baumgruppe, im Gesamtumfang von ca. 2500 m2) zu erhalten. Diese Freihaltefläche gilt bei der Berechnung der Ausnützungsziffer als anrechenbare Landfläche.

Art. 38 Wohnzonen, W

1Die Wohnzonen sollen ruhige und gesunde Wohnverhältnisse gewährleisten.

2Nichtstörende Betriebe sind gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.