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Art. 41 · Bau- und Bezugskontrollen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 24 · Original-PDF

1Der Gemeinderat erlässt Weisungen über die Schnurgerüst-, Sockel-, Rohbau- und Bezugskontrollen, die Einmessung und Kontrolle der Kanalisation, die Anzeigepflicht bei Beginn und Fertigstellung der Kaminanlagen und die Abnahme der Feueranlagen.

2Die Bezugsbewilligung wird erteilt, wenn der Bau trocken ist und Zufahrt und Zugang einwandfrei sind.

3Vor Baubeginn, das heisst mindestens 10 Tage vor Schnurgerüstkontrolle, sind dem Bauamt die Ausführungspläne und der Energienachweis zur Bewilligung einzureichen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.