Art. 37 · Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Verfahren
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 23 · Original-PDF
1Der Gemeinderat kann für die Erarbeitung von Arealbebauungen und von Bebauungsplänen einen Wettbewerb oder ein wettbewerbsähnliches Verfahren verlangen. Die Gemeinde kann sich an den Kosten beteiligen. Für die Erarbeitung sind mindestens 3 Projektentwürfe voneinander unabhängiger Projektverfasser erforderlich. Die Gemeinde und allenfalls weitere von ihr bestimmte Stellen sind am Verfahren und an der Beurteilung dieser Projekte zu beteiligen.
2In den Arealbebauungs- und Bebauungsplanpflichtgebieten gemäss § 36 ist ein Wettbewerb oder ein wettbewerbsähnliches Verfahren durchzuführen.
5. Sicherung von Planungen Hinweis auf PBG / VPBG PBG VPBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.