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Art. 28 · Vorspringende Bauteile

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 19 · Original-PDF

Auskragende Gebäudeteile

1Auskragende Gebäudeteile wie Erker und Balkone dürfen bis auf eine Tiefe von 1.5 m in den vorschriftsgemässen Grenz- oder Gebäudeabstand hinein- oder über die Baulinie hinausragen, wenn sie nicht mehr als einen Drittel der Gebäudelänge beanspruchen und die Hauptfassade deutlich erkennbar bleibt.

2Dachvorsprünge dürfen höchstens 1.50 m in den Grenz- oder Gebäudeabstand hinein- oder über die Baulinie hinausragen.

3Die Baubewilligungsbehörde kann verlangen, dass Durchfahrtsoder Durchgangshöhen eingehalten werden.

3.8 Terraingestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.