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Art. 24 · Gemeindliche Landschaftsschutzzone
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Huenenberg · S. 18 · Original-PDF
Gemeindliche Landschaftsschutzzone
1Die gemeindliche Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert.
2Sie dient der Freihaltung der Gebiete vor Bauten, vor dauernd optisch in Erscheinung tretenden Anlagen sowie von Baumschulen.
3.7 Baumasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.