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Art. 16 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 14 · Original-PDF
1In der Zone für Sport- und Freizeitanlagen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Sport-, Spiel- und Freizeitbedürfnisse zulässig. Die konkrete Nutzung dieser Zonen ist im Anhang des Reglements umschrieben.4
2Die zuständige Stelle legt Abstände, Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen fest.5
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.