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Art. 9 · Zonenpläne

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 8 · Original-PDF

1 Die Zonen sind in den Originalplänen 1:2'500 "Siedlung" und 1:7'500 "Landschaft" festgehalten, die Naturgefahren gemäss Art. 40ff. BZR im "Gefahrenzonenplan" 1:2'500. Diese Pläne sind integrierender Bestandteil dieses Reglements. Bei Differenzen gehen die Festlegungen im Plan "Siedlung" jenen im Plan "Landschaft" vor.

2 Zur besseren Lesbarkeit sind wichtige Strassen weiss dargestellt. Sie können jedoch im Rahmen der kantonalen Vorschriften zur Ausnützung angerechnet werden.

4 3.2 Zonenvorschriften

3.2.1 Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.