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Art. 45 · Sondernutzungsplanpflicht
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 22 · Original-PDF
1 In den mit Sondernutzungsplanpflicht bezeichneten Gebieten dürfen vor Vorliegen eines rechtsgültigen Bebauungs- oder Gestaltungsplanes keine Bewilligungen für Neubauten und wesentliche Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen erteilt werden.
2 Die Bestimmungen der Kernzone Färndle bleiben vorbehalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.