← BZO Hitzkirch · Inhaltsverzeichnis

Art. 45 · Sondernutzungsplanpflicht

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 22 · Original-PDF

1 In den mit Sondernutzungsplanpflicht bezeichneten Gebieten dürfen vor Vorliegen eines rechtsgültigen Bebauungs- oder Gestaltungsplanes keine Bewilligungen für Neubauten und wesentliche Änderungen an bestehenden Bauten und Anlagen erteilt werden.

2 Die Bestimmungen der Kernzone Färndle bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.