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Art. 13 · Kernzone Färndle

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 10 · Original-PDF

1 Die Kernzone Färndle dient der Erhaltung und zeitgemässen Entwicklung des ehemaligen Weilers im Ortsteil Hitzkirch.

2 Bestehende Bauten können, soweit sie nicht als Kulturdenkmäler zu erhalten sind, im selben Volumen ersetzt werden. Geringfügige Abweichungen in der Stellung sind zulässig.

3 Für weitergehende Abweichungen gegenüber der bestehenden Bausubstanz oder für die Erstellung von Bauten in den bisher unüberbauten Flächen ist ein Gestaltungsplan über das im Zonenplan bezeichnete Gebiet erforderlich. Dieser hat die bestehenden Bauten angemessen zu berücksichtigen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.