← BZO Hinwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · ERHOLUNGSZONEN

BZO Hinwil · S. 9 · Original-PDF

9 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG

Gemäss § 49 PBG kann die Gemeinde die Gebäudelänge beschränken. Sie wird nach § 28 ABV gemessen (flächenkleinstes Rechteck): zu Ziffer 2.1 Gebäudelänge Quelle: ABV

zu Ziffer 2.2 Fassadenhöhe

Gemäss §§ 270 und 278 ff PBG haben die Verkehrsbaulinien einen Einfluss auf die zulässige Fassadenhöhe. Dieser wird jedoch gestützt auf die Regelungskompetenz in § 279 Abs. 2 PBG ausgeschlossen.

Da für die Baumassenziffer nur der oberirdisch umbaute Raum angerechnet wird, muss die Freilegung von Untergeschossen separat geregelt werden, um unerwünschte Abgrabungen zu vermeiden. zu Ziffer 2.3 Freilegung von Untergeschossen

Wenn ein Grundstück von der Bergseite her erschlossen werden muss, erfordert dies in der Regel ein grösseres Bauvolumen (Garagen usw.). Um dieses Mehrvolumen zu ermöglichen, kann die Baumassenziffer erhöht werden. zu Ziffer 2.4 Ausnützungszuschlag bei besonderen topografischen Verhältnissen

Untergeschosse: - Definition § 275 PBG - Anrechenbarkeit § 276 PBG - Erscheinung § 293 PBG

Die Definition von Klein- und Anbauten ist in § 273 PBG und § 2a ABV umschrieben. Darunter fallen z.B. oberirdische Garagen, Schöpfe und Gartenhäuser. Klein- und Anbauten haben einen Grenzabstand von minimal 3.50 m einzuhalten (§ 270 PBG) und dürfen in einem Abstand von 3.50 m von anderen Gebäuden errichtet werden (§ 273 PBG). In der Kernzone K2 gilt ein reduzierter Grenzabstand. zu Ziffer 2.5 Grenzabstand von Klein- und Anbauten SUTER • VON KÄNEL • WILD 9 ERHOLUNGSZONEN

9.1 Grundmasse

9.1.1 In den Erholungszonen gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften.

9.1.2 Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand jener Zone einzuhalten.

9.2 Erholungszone Ea (Sportanlage, Tennisplatz, Schwimmbad)

In der Erholungszone Ea sind Gebäude, die dem Betrieb der jeweiligen Sportanlage dienen, zulässig. Die Bauten haben sich in die umliegende Struktur einzuordnen.

9.3 Erholungszone Eb (Familiengärten)

In der Erholungszone Eb sind Familiengartenhäuser sowie gemeinschaftliche Gebäude, die für den Betrieb der Familiengartenareale notwendig sind, zulässig. Familiengartenhäuser dürfen max. 15 m2 Grundfläche/Haus (inkl. Pergola) aufweisen. Doppelhäuser werden nicht bewilligt. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.