Art. 6 · Geschäftszone
BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 18 · Original-PDF
szone A A A Scheidegg 1 m ze u la d e ri B h In der Geschäftszo mischten Nutzungen one «Scheidegg» s n, Restaurants, Ver sind gewerbliche B auten und Bauten Detailhandel und Ei mit geinkaufsrkaufsflächen für D zungen (Lager, Bü estattet. Reiner Wo entrum mit den daz nd Anlagen für öffe assen. Das Bauernh zugehörenden Nutz entliche Zwecke ge haus Scheidegg ist mit dem Schutzzwec ro und dgl.) sowie ohnungsbau ist nich Bauten ht zugegeschützt. Es darf ck vereinbar ist. Ne umgenutzt werden eubauten haben da formen zu wählen. D , sofern as Bauiese Umnutzung m rnhaus Scheidegg z a Waser-Strasse d Bauernhaus mit den zu respektieren; es darf unterbaut wer n dominanten Baum sind einfache Bauf rden. Die charakte mbeständen entlang Die Mang beim ristische Umgebun der Bernstrasse is en zu beschatten. st zu eralten. Oberirdische Parkplätze sind mit t Hochstammbäume 2 st re e so S Die Erschliessung trasse. Der überwie ealisieren. Maximal des Gebietes für K egende Teil der Pa Kunden und Lastwa agen erfolgt über di e Bernallen zu es Baudas Perrkierung ist in unter arkplätze dürfen be rirdischen Einstellha 5 oberirdische Pa net werden. Maxima im Ökonomieteil de usschliesslich für d rnhauses angeordn onal innerhalb der Strasse angeordnet w al 20 Parkplätze (a Geschäftszone «S werden. cheidegg») dürfen entlang der Maria Waser- 3 G G G G M Baupolizeiliche Mas Geschosszahl GZ Geschosszahl GZ en Grenzabstand Gebäudeabstand inn Maximale Gebäudelä sse:
ntlang der Maria Wa
aser-Strasse ab 2 1 3.00 m frei frei
nerhalb der Zone änge G - -
- Gebäudehöhe: bestehendes Bau Im nördlichen Be entlang der Maria Waser-Strasse Im übrigen Bereic In diesem Bereic mit einer max. Br Kote von 480.00 Aufbauten für En uernhaus
ereich (auf einer Lini
ie von max. 15.00 m bestehend m 5.50 m
(Kote 480.50 m.ü.M.) . 3.50 m (Kote 478.50 m.ü.M.) a Waser-Strasse) ge emessen ab Maria
ch gemessen ab Ma
aria Waser-Strasse hnische Aufbauten h sind einzelne tech reite von 11.00 m bi is auf eine max. m.ü.M. zugelassen tlüftungen, Kamine . Schlanke , Schächte, Kollekto oren Grünzonen gliedern die Siedlung, halten n im Ortsinnern Grünr räume frei, dienen de em Umgebungsschutz v von Baudenkmälern o oder der Freihaltung wichtiger Ortsansichten und A Aussichtslagen (Art. 7
79BauG). Für besteh hende Bauten und uG). Anlagen gilt die ges etzliche Besitzstands sgarantie (Art. 3 Bau 13
und dgl. dürfen diese Kote überragen. Attikageschosse
sind nicht gestattet. Lärmempfindlichkeitsstufe ES
III B Bernstrasse 33
4In der Geschäftszone Bernstrasse 33 sind gewerbliche Bauten und Bauten mit gemischten Nutzungen, Verkaufsflächen für Detailhandel und Einkaufszentren mit den dazugehörigen Nutzungen (Snack-Bars, Imbiss-Ecken, Kaffees, Kioske, Lager, Büros und dgl.) sowie Bauten und Anlagen für öffentliche Zwecke gestattet. Reiner Wohnungsbau ist nicht zugelassen. Die Maria Waser-Strasse ist als eigenständiger Strassenraum zu erhalten. Die Maria Waser-Strasse darf unterbaut werden. Oberirdische Parkplätze sind mit Hochstammbäumen oder Rankgerüsten zu beschatten. Die Gestaltung und Ausrichtung der Fassaden bedürfen der Zustimmung der OLK.
5Entlang der Bernstrasse ist eine attraktive Zone (Baumallee, Laubengang, Zugänge, Wegführung, Kleinbauten wie Unterstände für Wägeli/Velos, Ausstellvitrinen und dgl.) als Verbindung zum Ortskern zu gestalten. Die Erschliessung des Gebietes für Kunden und Anlieferung (Lastwagen) erfolgt über den bestehenden Kreisel Bernstrasse und über die Stichstrasse. Die Maria Waser-Strasse darf weder als Zufahrt zu Kundenparkplätzen noch der Anlieferung dienen. Die Kundenparkplätze werden in der unterirdischen Einstellhalle realisiert. Maximal 10 Parkplätze (ausschliesslich für das Personal innerhalb der Geschäftszone «Bernstrasse 33») dürfen entlang der Maria Waser-Strasse angeordnet werden. Zwischen der Maria Waser-Strasse und der Bernstrasse ist eine Fusswegverbindung im Südwesten sicherzustellen.
6Baupolizeiliche Masse: Geschosszahl GZ entlang der Bernstrasse
2 Geschosszahl GZ entlang der Maria Waser-Strasse ab 2 Grenzabstand
3.00 m Grenzabstand gegenüber Kernzone K
5.00 m Gebäudeabstand innerhalb der Zone
frei Maximale Gebäudelänge
frei Gebäudehöhe: - Im Bereich der Maria Waser-Strasse auf der GebäudeKote 482.90
tiefe von max. 30.00 m ab Fassade Maria Waser-Strasse m.ü.M. - Im Bereich der Bernstrasse
Kote 481.20 - Aufbauten für Entlüftungen, Kamine, Schächte,
m.ü.M.
Kollektoren und dgl. dürfen diese Koten nicht überragen.
Attikageschosse sind nicht gestattet. Lärmempfindlichkeitsstufe ES
III 14
Bauernhof Art. 6 BauG definier rt die Gefahrengebiet te mit erheblicher («r rote Gefahrengebiete»), mittlerer («blaue Ge fahrengebiete», gerin nger («gelbe Gefahrengebiete») u und nicht bestimmter r Gefahrenstufe und deren Überbaubarke eit. Die bekannten Gefa ahrengebiete sind im Zonenplan Naturgefa fahren verbindlich eingetragen. Die Voranfrage ist b bei der Baubewilligun ngsbehörde einzureic chen. Zu beachten ist, das ss für sensible Baute en Art. 6 Abs. 3 BauG G gilt. Sensible Baute en sind:
–Gebäude und Anla agen, in denen sich b besonders viele Perso onen aufhalten, die schwer zu evakuiere en sind (wie Spitäler, , Heime, Schulen) od der die besonderen Risiken ausgesetzt s sind (z.B. Campingpl lätze)
–Gebäude und Anla agen, an denen berei its geringe Einwirkun gen grosse Schäden n zur Folge haben (wi ie Schalt- und Telefo nzentralen, Steuerun ngs- und Computeranlagen, T Trinkwasserversorgu ngen, Kläranlagen)
–Gebäude und Anla agen, an denen gross se Folgeschäden auf f-treten können (wie Deponien, Lagerein richtungen oder Prod duktionsstätten mit B eständen an gefährlichen Stoffen n). 30 C C MASSE UN ND MESSWE EISEN Gebäudelä
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.