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Art. 29 · Bauen in Gefahrengebieten
BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 35 · Original-PDF
Gefahrengebieten n A 1 Bei Bauvorhaben i n Gefahrengebieten n gilt Art. 6 BauG 2 Es wird empfohlen, , frühzeitig eine Vor ranfrage einzureiche en. 3 n F Bei Baugesuchen icht bestimmter G in Gebieten mit er Gefahrenstufe zieht heblicher oder mitt tlerer Gefährdung o ngsbehörde die ka oder mit antonale die Baubewilligun achstelle bei. 4 B Im Gefahrengebie Baugesuchsteller im t mit geringer Gefä ährdung («gelbes G erfahren auf die Gef Gefahrengebiet») w fahr aufmerksam ge wird der emacht. Baubewilligungsve
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.