Art. 17 · Energie
BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 31 · Original-PDF
A 1 sa Die Gemeinde Her ame, umweltfreund rzogenbuchsee stre ebt für alle Gebäud tliche Energieversor de eine zuverlässige e, sparliche und wirtschaft rgung und -nutzung an. 2 Die Vorgaben des u berücksichtigen. kommunalen Richtp plans Energie sind bei der Energievers sorgung zu 3 Der Höchstanteil n ung und Warmwass he von mehr als 5‘ ngsordnungen höch nicht-erneuerbarer E Energie am zulässig re Überbauungen m ftige Zonen mit Pla en. gen Wärmebedarf mit einer Bruttogesch für Heihossfläberbauzu ch u ser darf bei grösser 000 m2 sowie künf hstens 20% betrage nungspflicht und Ü 4 zu E Bei Gebäuden, die ulässigen Wärmeb Energie gedeckt wer e neu erstellt oder e bedarfs für Heizung erweitert werden, d g und Warmwasse dürfen höchstens 5 0% des erbaren er mit nicht-erneue rden. 5 H a W m Werden mehr als 6 Heizung und Warmw
6Wohnungen gleich wasser zu erstellen hzeitig erstellt, ist ein ne gemeinsame An nlage für . Vorbehalten bleibt Nahwärmeverbund m t die Anschlussmög mit erneuerbarer E ckmässig ist, kann d glichkeit Energie. n das Fernwärmen Wenn eine gemeins meinderat eine Ausn netz oder einen N ame Anlage unzum nahme von dieser V mutbar oder unzwec Verpflichtung beschli der Geiessen. 6 va w w g Im gesamten Geme ant umgebaut oder wasser soweit tech werden. Ausgenomm eindegebiet muss fü r umgenutzt werden ür Gebäude, die ne n, der Energiebeda eu erstellt oder ener arf für Heizung und er Sonnenenergie g rgiereleWarmgedeckt ergietränisch möglich mit men sind Gebiete, in dem Energieträge n denen ein andere ames Heizwerk vorg er erneuerbarer Ene er oder der Anschlu uss an ein gemeinsa geschrieben ist. Die Fachleute - Arch hitektInnen, Landsch aftsarchitektInnen, B BauberaterInnen des Berner Heimatschut tzes, Denkmalpflege, Ortsplaner - werden n nach rein fachlichen n Kriterien ausgewähl lt. Ihre Empfehlungen n berücksichtigen auc ch die Meinung der Bauherrschaft, der P Projektverfassenden und beschränken sic ch auf Gestaltungsfragen. Im Falle von schütze ens- und erhaltenswe erten Baudenkmälern n, die zu einer Baugruppe gehören n und von K-Objekten n ausserhalb von Bau ugruppen erfolgt die Beurteilung und Ber ratung durch die Kan tonale Denkmalpfleg ge. Siehe auch «Richtlin nien - Baubewilligung gsfreie Anlagen zur G Gewinnung erneuerbarer Energ ien» des Amtes für U Umweltkoordination u und Energie des Kantons Bern (AUE) ). Gemäss KEnG Art.
16Abs. 1 gilt der Vo rbehalt für den Ansch hluss an ein gemeinsames Heizw werk auch für Bauten n, die höchstens 25% % des zulässigen Wärmebedarfs für H decken. Heinzungen und Warm mwasser mit nicht er rneuerbarer Energien n 26 R Respektvoller Umgang mit d dem Bestehen nden Baudenkm
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.