Art. 15 · Antennen
BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 30 · Original-PDF
A 1 E F Als Antennenanlag Empfang sowie der gen (Antennen) gel r draht- und kabel rfunk, Mobilfunk, Be lten Anlagen, die d dem draht- und kab g von Signalen für nen. bellosen losen Übermittlung etriebsfunk u.a. dien Radio, ernsehen, Amateur 2 w w Unter diesen Artik werden und die vo werden können. kel fallen Antennen n, die ausserhalb v von Gebäuden ang gebracht nommen n allgemein zugän nglichen Standorten n optisch wahrgen 3 b U Antennen sind in e eitsnutzung (ZPP G UeO Heimenhausen erster Linie in den A G Biblis II, ZPP H W Arbeitszonen A1 un nd A2 resp. in ZPP PP I Hofmatt) sowie mit Are in der Wangenstrasse, ZP estehende Standort feld zu erstellen. Be te sind vorzuziehen . 4 A n e A Antennen in den ü Arbeitszone möglich brigen Bauzonen s ist (Bedürfnisnachw den Antennenanlag ufgrund der anwen nden Standort zu ers sind nur zulässig, w wenn kein Standort in einer weis). In diesen Fä gen zu prüfen. Fall llen ist zudem eine s die Prüfung ergib n möglich ist, ist d onspflicht). Koordibt, dass ation mit bestehend ine Koordination au Anlage am bestehen dbaren Vorschriften stellen (Koordinatio ie neue 5 sc g In Wohnzonen sin chliessung der Nac estalten. nd Antennen nur z zum Empfang von Signalen oder für die Erglich zu chbarschaft der An lage gestattet und sind ortsbildverträg 6 B Im Ortsbildschutz Baugruppen sind An zgebiet, im Landsc chaftsschutzgebiet sig. und bei schützens swerten tennen nicht zuläss 7 sc ch An bestehenden S chaftsbild nicht stär hend um- und aufge Standorten dürfen A Antennenanlagen, s ofern das Orts- und rten Bedürfnissen e d Landentsprerker beeinträchtigt w wird, auch gesteige erüstet werden. 8 vo Die Vorschriften d orbehalten. des Baubewilligung gsdekrets über die Parabolantennen bleiben 9 n Die Zulässigkeit v ach Bundesrecht un von Antennen auss serhalb der Bauzon cht. ne richtet sich im Ü Übrigen nd kantonalem Rec Unter anderem sind d möglicherweise bes sondere Funkanlagen n, solche von Eisenbahn, Polizei o oder Feuerwehr, unte er Umständen auf Sta andorte ausserhalb d der Arbeitszonen angew wiesen. 25 Q Qualitätssiche erung Fachberat Art. 15 Antennen
1Als Antennenanlagen (Antennen) gelten Anlagen, die dem draht- und kabellosen Empfang sowie der draht- und kabellosen Ü bermittlung von S ignalen für Radio, Fernsehen, Amateurfunk, Mobilfunk, Betriebsfunk u.a. dienen.
2Unter diesen Artikel fallen Antennen, die ausserhalb von Gebäuden angebracht werden und die von allgemein zugänglichen S tandorten optisch wahrgenommen werden können.
3Antennen sind in erster Linie in den Arbeitszonen Al und A2 resp. in ZPP mit Arbeitsnutzung (ZPP G Biblis II, ZPP H VVangenstrasse, ZPP I Hofmatt) sowie in der Ue0 Heimenhausenfeld zu erstellen. Bestehende S tandorte sind vorzuziehen.
4Antennen in den übrigen Bauzonen sind nur zulässig, wenn kein S tandort in einer Arbeitszone möglich ist -(43e494194effee1eetteie-}. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden S tandort zu erstellen (Koordinationspflicht).
5In Wohnzonen sind Antennen nur zum Empfang von S ignalen oder für die E rschliessung der Nachbarschaft der Anlage gestattet und sind ortsbildverträglich zu gestalten.
6Im Ortsbildschutzgebiet, im Landschaftsschutzgebiet und bei schützenswerten Baugruppen sind Antennen nicht zulässig.
7An bestehenden S tandorten dürfen Antennenanlagen, sofern das Orts- und Landschaftsbild nicht stärker beeinträchtigt wird, auch gesteigerten Bedürfnissen entsprechend um- und aufgerüstet werden.
8Die Vorschriften des Baubewilligungsdekrets über die Parabolantennen bleiben vorbehalten.
9Die Zulässigkeit von Antennen ausserhalb der Bauzone richtet sich im Ü brigen nach Bundesrecht und kantonalem Recht. Unter anderem sind möglicherweise besondere Funkanlagen, solche von Eisenbahn, Polizei oder Feuerwehr, unter Umständen auf S tandorte ausserhalb der Arbeitszonen angewiesen. [
–yeff-r--e 7)e.-, 7e7-11,',c> ,3e-iz-/i,--e---e,e-V... 7•<(- , 7,d'f a /4-7/ Pij vat/77 2$ 44)( .(// Z020 (32,7i. -- 77),,. 24. -fl, 26'20 AGR 25 01.12.2021
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