Art. 5 · Bestehende Gebäude
BZO Herrliberg · S. 5 · Original-PDF
1 Bestehende Gebäude werden gemäss den Kernzonenplänen nach ihrer Bedeutung für das Ortsbild in folgende Kategorien eingeteilt:
–Rot bezeichnete Gebäude: Volumenschutz
–Grau bezeichnete Gebäude: Erweiterte Bestandesgarantie 2 Die im Kernzonenplan rot bezeichneten Gebäudevolumen sind für das Ortsbild besonders wichtig. Daher sind nur Um- und Ersatzneubauten zulässig, für welche die durch das bisherige Gebäudeprofil gebildeten Masse gelten. Geringfügige Änderungen von Ausrichtung, kubischer Gestaltung und Dachform sind gestattet. Grössere Abweichungen können gestützt auf Art. 16 bewilligt werden. 5 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________ 3 Die in den Kernzonenplänen grau bezeichneten Gebäude dürfen abgebrochen, umgebaut oder ersetzt werden. Dabei gilt:
a)Kernzonen Dorf und Kernzonen Weiler Geringfügige Änderungen von Ausrichtung, kubischer Gestaltung und Dachform sind gestattet.
b)Kernzonen Dorf Bei grösseren Abweichungen vom bisherigen Gebäudeprofil gelten die Bestimmungen für Neubauten. Anbauten und Erweiterungsbauten gelten nicht als grössere Abweichung, wenn diese Gebäudeteile die Neubauvorschriften einhalten 4 Vorbehalten bleiben Schutzmassnahmen und das übergeordnete Recht, namentlich die Gewässerschutzgesetzgebung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.