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Art. 34

BZO Herrliberg · S. 17 · Original-PDF

c)Strassen- und

Wegabstand in

den Kern- und

Zentrums zonen In den Kernzonen und der Zentrumszone kann das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze gestattet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildes ist, die Verkehrssicherheit und die Werkleitungstrassen gewährleistet sind und keine Baulinien bestehen. 17 Bau- und Zonenordnung Herrliberg _____________________________________________________________________________________

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.